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 Prozeßaufträge mit Kuppelprodukten: Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie Prozeßaufträge mit Kuppelprodukten anlegen können:

  • Im Stammsatz des Materials, das als Kuppelprodukt gefertigt werden soll, muß das Kennzeichen Kuppelprodukt aktiv sein (Dispositionsbild)

  • In der Stückliste des Hauptmaterials muß das Kuppelprodukt als Komponente vorhanden sein (mit negativer Menge, Positionstyp L )

  • Im allgemeinen Datenbild der Materialkomponente muß das Kennzeichen Kuppelprodukt aktiv sein.