Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie Prozeßaufträge mit Kuppelprodukten anlegen können:
Im Stammsatz des Materials, das als Kuppelprodukt gefertigt werden soll, muß das Kennzeichen
Kuppelprodukt
aktiv sein (Dispositionsbild)
In der Stückliste des Hauptmaterials muß das Kuppelprodukt als Komponente vorhanden sein (mit negativer Menge, Positionstyp
L
)
Im allgemeinen Datenbild der Materialkomponente muß das Kennzeichen
Kuppelprodukt
aktiv sein.