Geplante Bezugsnebenkosten sind Bezugsnebenkosten, die im Vorfeld der Bestellung mit dem Lieferanten selbst, einer Spedition oder einem Zollamt vereinbart werden und beim Erfassen der Bestellung eingegeben werden.
Die geplanten Bezugsnebenkosten lassen sich nach folgenden Kriterien unterteilen:
Herkunft der Kosten
Frachtkosten
Zoll
Berechnung der Kosten
fixer Betrag, unabhängig vom Lieferumfang
mengenabhängiger Betrag
prozentualer Anteil vom Lieferwert
Geplante Fracht- und Zollkosten sind an einen Lieferanten gebunden. Wenn diese nicht von dem Lieferanten abgerechnet werden sollen, an den die Bestellung geht, dann muß beim Planen der Bezugsnebenkosten in der Bestellung ein abweichender Lieferant eingegeben werden, d.h. ein Frachtlieferant oder ein Zollamt.
Beim Wareneingang kann der Lieferant geändert werden. Beim Rechnungseingang dagegen kann nur der Frachtlieferant die Bezugsnebenkosten in Rechnung stellen.
Geplante Bezugsnebenkosten werden positionsweise in der Bestellung erfaßt. Sie lassen sich nur dann in einer Rechnung buchen, wenn für die dazugehörige Bestellposition ein Wareneingang erfolgt ist, d.h. die Bezugsnebenkosten auch tatsächlich angefallen sind.
Geplante Bezugsnebenkosten können Sie in der Bestellung im Bild
Positionskonditionen
hinterlegen.
Um einen abweichenden Lieferanten, d.h. einen Frachtlieferant oder ein Zollamt, zu erfassen, markieren Sie im Konditionsbild die gewünschte Kondition und wählen
Kreditor.