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 Planprimärbedarf

Definition

Die Vorplanung erfolgt mit Hilfe von Planprimärbedarfen. Ein Planprimärbedarf setzt sich zusammen entweder aus einer Planmenge und einem Termin oder aus einer Anzahl von Planprimärbedarfseinteilungen, d.h. einer Planmenge, die in einem Zeitintervall auf einzelne Termine aufgeteilt wurde.

Integration

Planprimärbedarfe können auf folgende Arten erstellt werden:

  • manuell durch die Eingabe von Mengen und Terminen

  • maschinell durch die Übernahme von Materialprognosen

  • maschinell durch die Übernahme vom Ergebnis der Absatz- und Grobplanung

  • maschinell durch die Übernahme eines Urplans

  • maschinell durch die Übernahme des Planprimärbedarfs eines anderen Materials bzw. einer anderen Planprimärbedarfsversion desselben Materials

Hinweis Hinweis

Sie müssen die Geschäftsjahresvariante im Materialstammsatz pflegen (in der Sicht Disposition 3 unter Prognosebedarfe) , wenn Sie

Ende des Hinweises
  • die Planungsergebnisse aus der Absatz- und Produktionsgrobplanung übernehmen und eine Geschäftsjahresvariante als Planungsperiode verwenden

  • Planprimärbedarfe mit einer Geschäftsjahresvariante als Vorlage pflegen.