In der Erstellungsphase eines Planungsrezepts können leicht folgende Inkonsistenzen auftreten:
Sie legen z.B. eine Phase mit einer Nummer an, die zu einem späteren Datum bereits angelegt ist.
Sie legen im Steuerschlüssel eines Vorgangs oder einer Phase fest, daß zu diesem Prüfmerkmale benötigt werden. Die Prüfmerkmale legen Sie aber nicht sofort an.
Solche Inkonsistenzen können u.U. erst zu einem späteren Zeitpunkt behoben werden, wenn der Fertigungsablauf im Detail feststeht. Aus diesem Grund können Sie bei bestimmten Konsistenzprüfungen selbst bestimmen, zu welchem Zeitpunkt sie im Planungsrezept ausgeführt werden.
Diese Prüfungen betreffen
die Eindeutigkeit der Vorgangs- und Phasennummern
die Eindeutigkeit der Sekundärressourcennummern innerhalb eines Vorgangs bzw. einer Phase
die Eindeutigkeit der Prozeßvorgabenummern innerhalb einer Phase
die Eindeutigkeit der Merkmalnummern innerhalb einer Prozeßvorgabe
das Vorhandensein der laut Steuerschlüssel verlangten Prüfmerkmale
Falls Sie die Konsistenzprüfung im Planungsrezept nicht ausführen, wird sie bei Auftragseröffnung automatisch durchgeführt.
Hinweis
Die Konsistenzprüfung wird immer für die gesamte Rezeptgruppe ausgeführt.
Sie wird nicht nur zum Stichtag, sondern für den gesamten Gültigkeitszeitraum des aufgerufenen Änderungsstands durchgeführt. Ein Rezept ist daher z.B. auch dann inkonsistent, wenn Sie beim Anlegen der Prüfmerkmale einen späteren Stichtag verwendet haben als für die zugehörige Phase.
Konsistenzprüfung im Planungsrezept
Die Konsistenzprüfung kann im Planungsrezept wie folgt angestoßen werden:
automatisch bei bestimmten Rezeptstatus
Für welche Status dies gilt, bestimmen Sie beim Definieren der Rezeptstatus im Customizing des Planungsrezepts.
Die automatische Konsistenzprüfung wird vor dem Sichern des Planungsrezepts ausgeführt. Die Konsistenz der Prüfmerkmale wird zusätzlich geprüft, wenn Sie die Merkmalübersicht verlassen.
manuell während der Pflege
Manuell können Sie die Konsistenzprüfung jederzeit unabhängig vom Rezeptstatus anstoßen.
Bei der Prüfung entsteht ein Prüfprotokoll, in dem Systemmeldungen zu den aufgetretenen Fehlern gesammelt werden. Anhand dieser Systemmeldungen können Sie entscheiden, ob Sie sichern wollen oder zunächst die Fehler beheben möchten.
Konsistenzprüfung bei Auftragseröffnung
Wenn ein Rezept geprüft und ohne Inkonsistenzen gesichert wurde, setzt das System im Rezeptkopf ein internes Kennzeichen, so daß die Prüfung bei Auftragseröffnung nicht noch einmal durchgeführt wird. Das Kennzeichen wird zurückgenommen
wenn Sie das Rezept noch einmal ändern, ohne die Konsistenzprüfung zu wiederholen
wenn Sie das Gültig-ab-Datum einer im Rezept verwendeten Änderungsnummer verschieben (siehe Änderungsdienst und Rezeptgenehmigung )
Bei Auftragseröffnung wird die Konsistenzprüfung in folgenden Fällen durchgeführt:
wenn das übernommene Rezept intern nicht als konsistent gekennzeichnet ist
wenn das Rezept zwar konsistent ist, im Rezeptkopf jedoch ein konfigurierbares Material zugeordnet ist