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 Änderungen nach Beginn des Freigabeverfahrens

Folgende Fälle können auftreten, wenn eine Bestellanforderung bzw. Einkaufsbeleg geändert wird, für den das Freigabeverfahren bereits angelaufen ist:

  • Fall 1 : unbedeutende Änderung, die keine andere Freigabestrategie notwendig macht

  • Fall 2 : relevante Änderung, die keine andere Freigabestrategie notwendig macht

  • Fall 3 : relevante Änderung, die eine andere Freigabestrategie notwendig macht

In jedem Fall erhält der Benutzer nach der Änderung eine Meldung.

Beispiel Beispiel

Fall 1

Statt 10 Stück Stahl-1 zum Gesamtpreis von 100 DM werden nur 8 Stück zum Gesamtpreis von 80 DM benötigt.

Die nachträgliche Änderung im Beleg ist möglich, das Freigabeverfahren läuft ohne Unterbrechung weiter.

Fall 2

Ein Benutzer hat die Berechtigung für Bestellungen in einem Wertintervall von 1000 DM bis 120.000 DM. In diesem Fall wird die Freigabestrategie FS zugeordnet.

Der Benutzer hat 10 Fotoapparate zum Preis von je 1000 DM bestellt. Das Freigabeverfahren hat bereits begonnen und das Freigabekennzeichen 01 (frei für Anfrage) wurde gesetzt.

Im Customizing des Einkaufs ist für das Freigabekennzeichen 01 bezüglich Änderbarkeit eingestellt, daß das System bei Überschreiten des ursprünglichen Bestellwerts um mehr als 50% eine Warnmeldung ausgibt.

Der Benutzer ändert dann die Bestellung auf 100 Apparate, der Bestellwert erhöht sich um mehr als 50%. Das System ordnet wieder die Freigabestrategie FS zu und gibt die Warnmeldung aus. Der Benutzer hat folgende Möglichkeiten:

Ende des Beispiels.
  • Er korrigiert die Bestellung, so daß der Prozentwert nicht überschritten wird. Dann läuft das Freigabeverfahren weiter.

  • Er korrigiert die Bestellung nicht. Dann setzt das System die bisherigen Freigaben zurück und das Freigabeverfahren beginnt von vorne.

Fall 3

Eine auf Projekt A kontierte Elektronenstrahlschweißanlage soll nachträglich auf Kostenstelle 3 kontiert werden. Diese Änderung ist nicht ohne weiteres möglich. Das System gibt eine Fehlermeldung aus und die Änderung muß entweder zurückgenommen werden, oder die Freigabestrategie muß neu ermittelt und das Freigabeverfahren von vorn begonnen werden.