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 Retoure

Definition

Im Einkauf ist es möglich, eine Bestellposition als Retourenposition zu kennzeichnen. Zu einer Retourenposition erwartet das System eine Gutschrift. Diese Gutschrift kann in einer Rechnung verrechnet werden oder separat erfolgen.

Daneben besteht auch die Möglichkeit, eine Rechnung zu einer Retourenposition zu erfassen; dies ist zum Beispiel dann notwendig, wenn eine Retourenlieferung storniert wurde oder eine Retourengutschrift zu hoch ausfiel.

Bei der Retourenabrechnung sind folgende Fälle zu unterscheiden:

  • Reine Retourengutschrift

Die Retourenpositionen werden gutgeschrieben.

  • Reine Retourenrechnung

Die Retourenpositionen werden in Rechnung gestellt.

  • Rechnung aus Liefer- und Retourenpositionen

  • Lieferpositionen werden in Rechnung gestellt, Retourenpositionen werden gutgeschrieben. Dabei ist der Wert der Lieferpositionen größer als der der Retourenpositionen.

  • Lieferpositionen und Retourenpositionen werden in Rechnung gestellt.

  • Lieferpositionen werden gutgeschrieben, Retourenpositionen werden in Rechnung gestellt. Dabei ist der Wert der Retourenpositionen größer als der der Lieferpositionen.

  • Gutschrift aus Liefer- und Retourenpositionen

    • Lieferpositionen und Retourenpositionen werden gutgeschrieben.

    • Lieferpositionen werden gutgeschrieben, Retourenpositionen werden in Rechnung gestellt. Dabei ist der Wert der Lieferpositionen größer als der der Retourenpositionen.

    • Lieferpositionen werden in Rechnung gestellt, Retourenpositionen werden gutgeschrieben. Dabei ist der Wert der Retourenpositionen größer als der der Lieferpositionen.

Hinweis Hinweis

Mischfälle der Art, daß ein Lieferant in einem Beleg Gutschriften für bestimmte Retourenpositionen und Rechnungen für andere Retourenpositionen abrechnet, werden zur Zeit nicht unterstützt.

Ende des Hinweises

Siehe auch:

Retouren