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 Löschen von Prozeßmeldungen und Prozeßmeldungsprotokollen

Löschfunktionen

Sie können Prozeßmeldungen und ihre Protokolle innerhalb der Prozeßkoordination löschen. Zu diesem Zweck stehen Ihnen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Das manuelle oder das automatische Löschen sämtlicher Meldungsdaten innerhalb eines angegebenen Bereichs.

    Mit Hilfe dieser Funktion können Sie folgendes löschen:

  • Prozeßmeldungen mit ihren Protokollen oder

  • nur Prozeßmeldungsprotokolle

Siehe: Löschen aller Meldungen / Protokolle innerhalb eines Bereichs .

Informationen darüber, wie Sie den Meldungsmonitor aufrufen können, entnehmen Sie bitte dem Abschnitt Meldungsmonitor aufrufen .

Maßnahmen gegen unbeabsichtigtes Löschen

Mit Hilfe der genannten Funktionen können Sie jede Meldung unabhängig von ihrem Verarbeitungsstatus löschen. Das versehentliche Löschen von Daten, die für Folgefunktionen benötigt werden, wird auf die folgende Weise verhindert:

  • Beachten Sie, daß die Meldungsdaten nur innerhalb der Prozeßkoordination und nicht bei den Meldungsempfängern gelöscht werden.

  • Wenn eine Meldung an das Prozeßereignisprotokoll (Empfänger PI01) versendet wurde, können die Langtexte und die für die Prozeßmeldung angelegten Protokolle nicht gelöscht werden. Dadurch ist gewährleistet, daß sie auch dann noch für die Archivierung und für Auswertungen zur Verfügung stehen, wenn die Meldung gelöscht wurde, obwohl sie nicht im Prozeßereignisprotokoll gespeichert sind.

  • Wenn Sie alle Meldungen innerhalb eines bestimmten Bereichs löschen, können Sie beim Festlegen des Löschintervalls all jene Meldungen ausnehmen, die noch nicht erfolgreich versendet wurden.

  • Wenn Sie Meldungen im Monitor löschen und eine dieser Meldungen noch nicht erfolgreich versendet wurde, wird eine Warnung ausgegeben.