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 Servicevertrag

Definition

Langfristige Vereinbarung über den Inhalt und Umfang der Serviceleistungen, die für einen Kunden erbracht werden. Ein Servicevertrag beschreibt, welche Leistungen für welche Objekte zu welchen Konditionen erbracht werden.

Verwendung

Sie als Serviceanbieter verwenden Serviceverträge vorzugsweise in folgenden Fällen:

  • zur Anspruchsprüfung bei Serviceanforderungen des Kunden

  • für Preisvereinbarungen in Serviceaufträge

  • zur regelmäßigen Fakturierung

  • zur automatischen Maßnahmenermittlung bei einer Servicemeldung

Struktur

Der Servicevertrag ist ein Verkaufsbeleg im Vertrieb (SD) und besteht aus einem Auftragskopf und einer oder mehreren Auftragspositionen.

Der Auftragskopf beinhaltet die Zuordnung zum Auftragsgeber. Außerdem können zum Auftragskopf Vertragsdaten, ein Fakturierungsplan und Preisvereinbarungen hinterlegt werden. Diese gelten für alle Positionen, für die nichts abweichendes definiert wurde.

Die Auftragspositionen beinhalten die Serviceleistungen bzw. -produkte und die Konditionen. Außerdem können auf Positionsebene Vertragsdaten, ein Fakturierungsplan und Preisvereinbarungen hinterlegt werden. Die technischen Objekte, an denen die Serviceleistungen durchgeführt werden, werden ebenfalls auf Positionsebene zugeordnet.

Integration

Besteht eine vertragliche Verpflichtung, periodische Serviceleistungen (z.B. regelmäßige Inspektionen) zu erbringen, so wird ein Bezug zwischen dem Servicevertrag und einem Serviceplan hergestellt, wobei der Serviceplan für die automatische Erstellung von Serviceaufträgen verantwortlich ist. Damit ist eine Integration zwischen Vertragsvereinbarungen und Abwicklung sichergestellt.

Weitere Informationen finden Sie in der Komponente Vertrieb (SD) unter Servicevertragsabwicklung.