Bei der Produktion nach GMP (Good Manufacturing Practices) müssen die Prozeßaufträge vor der Fertigung genehmigt werden. Dies erreichen Sie:
durch Eröffnen mit genehmigten Stammdaten (siehe unten)
durch Einzelgenehmigung
Die Genehmigung von Stammdaten wird über den Änderungsdienst abgebildet. Sie benötigen daher die Komponente
LO-ECH Änderungsverwaltung
.
Daß ein Auftrag mit genehmigten Stammdaten erzeugt werden muß, legen Sie über folgende Einstellungen zur Auftragsart fest (siehe Customizing des Prozeßauftrags, Auftragsartabhängige Parameter, Registerkarte
Stammdaten
):
Für die Planungsrezeptselektion:
Zwingend mit Planungsrezept, automatische Auswahl
oder
Zwingend mit Planungsrezept, manuelle Auswahl
Das Kennzeichen
Genehmigung erforderlich
ist gesetzt
Bei Auftragsnetzen müssen Sie diese Einstellungen auch für die Auftragsarten der untergeordneten Aufträge vornehmen.
Stammdatenselektion
Beim Anlegen des Prozeßauftrags erfolgt die Selektion der Stammdaten wie bei nicht genehmigungspflichtigen Aufträgen.
Prüfen der Genehmigung
Danach wird geprüft, ob die Stammdaten genehmigt sind. Damit der Prozeßauftrag die ihm zugrundeliegenden Stammdaten (Rezept, Stückliste, Fertigungsversion) als genehmigt akzeptiert, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Das verwendete Planungsrezept muß die Änderungsvorschrift mit Änderungsauftrag (ohne Änderungsart) bzw. mit Änderungsauftrag (mit Änderungsart) haben.
Das Rezept oder eines seiner untergeordneten Objekte (z.B. Phase, Sekundärressource) und die zugehörige Fertigungsversion ist mit mindestens einem Änderungsantrag geändert worden. Die Stückliste kann, muß aber nicht mit Änderungsantrag bearbeitet worden sein.
Bei jedem der oben genannten Objekte muß der Änderungsantrag freigegeben sein, dessen Stichtag am nächsten vor dem Termin der Prozeßauftragseröffnung liegt.
Es dürfen weder gesperrte Materialkomponenten noch Auslaufmaterialien verwendet werden.
Bei Planaufträgen dürfen an der Materialliste keine Änderungen vorgenommen worden sein.
Für weitere Informationen zum Genehmigungsverfahren für Planungsrezeptänderungen siehe Änderungsdienst und Rezeptgenehmigung .
Achtung
Falls Sie nach GMP arbeiten, beachten Sie bitte folgendes:
Das Genehmigungsverfahren wird bei Stücklisten von Dummy-Baugruppen nicht unterstützt.
Weitere Verarbeitung
Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt ,
werden die Systemstatus GNNE (Genehmigung nicht erteilt) und GNZG (Genehmigung zurückgenommen) gesetzt. Diese verbieten u.a. die Freigabe des Auftrags. Die Ursachen für die Nicht-Erteilung bzw. Rücknahme der Genehmigung sind im Protokoll dokumentiert.
ist für den Auftrag eine Einzelgenehmigung erforderlich.
Sind die Voraussetzungen erfüllt ,
werden die Systemstatus GNE (Genehmigung erteilt) und GNRZ (genehmigtes Rezept liegt zugrunde) gesetzt.
sind im wesentlichen nur noch Änderungen von dispositiven Daten im Auftrag erlaubt. Im einzelnen können noch folgende Daten geändert werden:
Auftragstermine
Abrechnungsvorschriften
Auftragsmenge: Die Menge darf sich dabei nur noch innerhalb des für das Rezept definierten Ansatzmengenbereichs bewegen.
Ressourcen: Über die Funktion
Ressourcenauswahl
können für einen Vorgang Ressourcen zugeordnet werden, die den Ressourcenauswahlbedingungen genügen.
Chargen: Zu chargenpflichtigen Materialkomponenten können Chargen zugeordnet werden.
ist, falls erforderlich (z.B. bei weiterreichenden Änderungen), eine Rücknahme der Genehmigung möglich. Nach Durchführung der Änderungen muß für den Auftrag eine Einzelgenehmigung erteilt werden.
Besonderheiten bei der Genehmigung von Auftragsnetzen
Jeder Auftrag im Auftragsnetz wird einzeln geprüft und unabhängig von den anderen Aufträgen genehmigt. Wird z.B. die Genehmigung für einen untergeordneten Auftrag verweigert, so wird nicht automatisch auch für den übergeordneten Auftrag, d.h. das Netz als Ganzes, die Genehmigung zurückgenommen.
Für jeden nicht genehmigten Auftrag des Auftragsnetzes muß - nach Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen - eine Einzelgenehmigung erteilt werden.
Eine Freigabe des Auftragsnetzes ist erst möglich, wenn alle Aufträge genehmigt sind.
Genehmigungspflichtigen Prozeßauftrag anlegen : Hierzu gehen Sie prinzipiell genauso vor wie unter Prozeßauftrag mit Material und Planungsrezept anlegen beschrieben.
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