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 Anlegen genehmigungspflichtiger Prozeßaufträge

Verwendung

Bei der Produktion nach GMP (Good Manufacturing Practices) müssen die Prozeßaufträge vor der Fertigung genehmigt werden. Dies erreichen Sie:

  • durch Eröffnen mit genehmigten Stammdaten (siehe unten)

  • durch Einzelgenehmigung

Integration

Die Genehmigung von Stammdaten wird über den Änderungsdienst abgebildet. Sie benötigen daher die Komponente LO-ECH Änderungsverwaltung .

Voraussetzungen

Daß ein Auftrag mit genehmigten Stammdaten erzeugt werden muß, legen Sie über folgende Einstellungen zur Auftragsart fest (siehe Customizing des Prozeßauftrags, Auftragsartabhängige Parameter, Registerkarte Stammdaten ):

  • Für die Planungsrezeptselektion:

  • Zwingend mit Planungsrezept, automatische Auswahl oder

  • Zwingend mit Planungsrezept, manuelle Auswahl

  • Das Kennzeichen Genehmigung erforderlich ist gesetzt

Bei Auftragsnetzen müssen Sie diese Einstellungen auch für die Auftragsarten der untergeordneten Aufträge vornehmen.

Funktionsumfang

Stammdatenselektion

Beim Anlegen des Prozeßauftrags erfolgt die Selektion der Stammdaten wie bei nicht genehmigungspflichtigen Aufträgen.

Prüfen der Genehmigung

Danach wird geprüft, ob die Stammdaten genehmigt sind. Damit der Prozeßauftrag die ihm zugrundeliegenden Stammdaten (Rezept, Stückliste, Fertigungsversion) als genehmigt akzeptiert, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das verwendete Planungsrezept muß die Änderungsvorschrift mit Änderungsauftrag (ohne Änderungsart) bzw. mit Änderungsauftrag (mit Änderungsart) haben.

  • Das Rezept oder eines seiner untergeordneten Objekte (z.B. Phase, Sekundärressource) und die zugehörige Fertigungsversion ist mit mindestens einem Änderungsantrag geändert worden. Die Stückliste kann, muß aber nicht mit Änderungsantrag bearbeitet worden sein.

  • Bei jedem der oben genannten Objekte muß der Änderungsantrag freigegeben sein, dessen Stichtag am nächsten vor dem Termin der Prozeßauftragseröffnung liegt.

  • Es dürfen weder gesperrte Materialkomponenten noch Auslaufmaterialien verwendet werden.

  • Bei Planaufträgen dürfen an der Materialliste keine Änderungen vorgenommen worden sein.

Für weitere Informationen zum Genehmigungsverfahren für Planungsrezeptänderungen siehe Änderungsdienst und Rezeptgenehmigung .

Achtung Achtung

Falls Sie nach GMP arbeiten, beachten Sie bitte folgendes:

Das Genehmigungsverfahren wird bei Stücklisten von Dummy-Baugruppen nicht unterstützt.

Ende der Warnung.

Weitere Verarbeitung

Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt ,

  • werden die Systemstatus GNNE (Genehmigung nicht erteilt) und GNZG (Genehmigung zurückgenommen) gesetzt. Diese verbieten u.a. die Freigabe des Auftrags. Die Ursachen für die Nicht-Erteilung bzw. Rücknahme der Genehmigung sind im Protokoll dokumentiert.

  • ist für den Auftrag eine Einzelgenehmigung erforderlich.

Sind die Voraussetzungen erfüllt ,

  • werden die Systemstatus GNE (Genehmigung erteilt) und GNRZ (genehmigtes Rezept liegt zugrunde) gesetzt.

  • sind im wesentlichen nur noch Änderungen von dispositiven Daten im Auftrag erlaubt. Im einzelnen können noch folgende Daten geändert werden:

  • Auftragstermine

  • Abrechnungsvorschriften

  • Auftragsmenge: Die Menge darf sich dabei nur noch innerhalb des für das Rezept definierten Ansatzmengenbereichs bewegen.

  • Ressourcen: Über die Funktion Ressourcenauswahl können für einen Vorgang Ressourcen zugeordnet werden, die den Ressourcenauswahlbedingungen genügen.

  • Chargen: Zu chargenpflichtigen Materialkomponenten können Chargen zugeordnet werden.

  • ist, falls erforderlich (z.B. bei weiterreichenden Änderungen), eine Rücknahme der Genehmigung möglich. Nach Durchführung der Änderungen muß für den Auftrag eine Einzelgenehmigung erteilt werden.

Besonderheiten bei der Genehmigung von Auftragsnetzen

Jeder Auftrag im Auftragsnetz wird einzeln geprüft und unabhängig von den anderen Aufträgen genehmigt. Wird z.B. die Genehmigung für einen untergeordneten Auftrag verweigert, so wird nicht automatisch auch für den übergeordneten Auftrag, d.h. das Netz als Ganzes, die Genehmigung zurückgenommen.

Für jeden nicht genehmigten Auftrag des Auftragsnetzes muß - nach Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen - eine Einzelgenehmigung erteilt werden.

Eine Freigabe des Auftragsnetzes ist erst möglich, wenn alle Aufträge genehmigt sind.

Aktivitäten

Genehmigungspflichtigen Prozeßauftrag anlegen : Hierzu gehen Sie prinzipiell genauso vor wie unter Prozeßauftrag mit Material und Planungsrezept anlegen beschrieben.

Anfang des Navigationspfads Protokoll zur Rücknahme der Genehmigung anzeigen Navigationsschritt : Navigationsschritt Springen Navigationsschritt Protokolle Navigationsschritt zum Lesen der Stammdaten Ende des Navigationspfads .

Anfang des Navigationspfads Genehmigung zurücknehmen Navigationsschritt : Navigationsschritt Prozeßauftrag Navigationsschritt Funktionen Navigationsschritt Genehmigung Navigationsschritt Rücknahme Genehmigung Ende des Navigationspfads

Anfang des Navigationspfads (Einzel-)Genehmigung erteilen Navigationsschritt : Navigationsschritt Prozeßauftrag Navigationsschritt Funktionen Navigationsschritt Genehmigung Navigationsschritt Einzelgenehmigen Ende des Navigationspfads