Eine Prozeßdatenberechnungsformel muß die folgenden Merkmalwerte enthalten:
alle obligatorischen Merkmale der angeforderten Meldungsart
alle optionalen Merkmale, die in der Meldung enthalten sein sollen
Die Definition der Meldungsmerkmale folgt in der Prozeßvorgabe direkt auf die entsprechende Meldungsart.
Wie Sie die Meldungsmerkmale der Prozeßvorgabe zuordnen müssen, hängt davon ab, wie sie verarbeitet, d. h. bewertet werden sollen. Dies kann folgendermaßen geschehen:
in der Planung
automatisch in der Herstellanweisung
durch Berechnung in der Herstellanweisung
Sie können die Meldungsmerkmale in beliebiger Reihenfolge definieren. Allerdings müssen die zu einem Meldungsmerkmal gehörenden Prozeßvorgabemerkmale in der Reihenfolge definiert werden, die in dem entsprechenden unten aufgeführten Abschnitt beschriebenen ist.
Meldungsmerkmale - Bewertung in der Planung