Der Wert eines Meldungsmerkmals kann aus einer vorausgehenden Prozeßvorgabe für dieselbe Herstellanweisung bzw. denselben Prozeßauftrag übernommen werden, wenn er in dieser Prozeßvorgabe als Variable definiert wurde. In der Datenanforderung muß das Meldungsmerkmal dem Merkmal PPPI_EXTERNAL_VALUE zugeordnet werden. Die Variable, deren Wert dem Merkmal zugeordnet werden soll, muß vor dem Meldungsmerkmal angegeben werden.
Hinweis
Innerhalb derselben Prozeßvorgabe können Sie nicht sowohl manuelle Bewertung als auch Bewertung mit Hilfe einer Variablen definieren.
Ordnen Sie die folgenden Merkmale zu:
Merkmal |
Bedeutung |
Zulässige Werte |
PPPI_DEFAULT_VARIABLE |
Variable, die dem Meldungsmerkmal zugeordnet werden soll |
Variablenname, siehe |
PPPI_EXTERNAL_VALUE |
Meldungsmerkmal, dessen Wert mit Hilfe einer Variablen zugeordnet werden soll |
Meldungsmerkmal |
Hinweis
Anders als bei der manuellen Merkmalbewertung wird der Wert des Merkmals PPPI_DEFAULT_VARIABLE hier nicht als Vorschlagswert angezeigt, sondern direkt in die Prozeßmeldung übergeben, d. h. Sie können ihn in der Herstellanweisung nicht ändern.
Siehe auch:
Meldungsmerkmal: Bewertung mit Hilfe von Variablen - Beispiel