Wenn Sie bei den Positionsdetails eines Einkaufsbelegs die Mahnstufen erfaßt haben, kann das System Mahnungen und Erinnerungen erzeugen.
Sie können bis zu drei Mahnstufen eingeben. Die Mahnstufen 10-20-30 bedeuten beispielsweise, daß jeweils nach 10, 20 und 30 Tagen Verspätung des Angebots eine Mahnung/Erinnerung gedruckt wird.
Eine negative Zahl bedeutet, daß eine Erinnerung vorder Angebotsfrist bzw. dem Lieferdatum gedruckt werden soll. Wenn Sie z.B. als Mahnstufe 5-eingeben, wird eine Erinnerung 5 Tage vor der Angebotsfrist gedruckt.
Im Customizing des
Einkaufs
ist die Nachrichtenfindung eingestellt.
Sie können auch mit der Standardeinstellung arbeiten. Lesen Sie hierzu im Einführungsleitfaden (IMG)
Tipps zur schnellen Einstellung der Nachrichtenfindung
.
Über die Stammdatenpflege im Einkaufsmenü müssen Sie Nachrichtensätze angelegt haben.
Der zugrundeliegende Einkaufsbeleg muss an den Lieferanten übermittelt worden sein.
Sie erzeugen zuerst zu allen Einkaufsbelegen, die gemahnt werden sollen, Nachrichten und geben diese dann aus.
Wählen Sie <
.Geben Sie die Kriterien zur Auswahl der Belege ein, bei denen geprüft werden soll, ob Mahnungen und Erinnerungen erzeugt werden sollen.
Geben Sie ein Bezugsdatum ein. Das System nimmt dieses Datum als Basis zur Berechnung der Fristen.
Markieren Sie das Feld
Nicht überm. Nachrichten aufl.
, damit in der erzeugten Liste auchBelege enthalten sind, deren Mahnungen und Erinnerungen bereits in der Nachrichtenwarteschlange stehen, aber noch nicht ausgegeben wurden.
Wählen Sie
.Sie sehen die Belege, bei denen die Fristen nicht eingehalten wurden.
Markieren Sie die Belege, für die Mahnungen erzeugt werden sollen und wählen Sie
.Sichern Sie die Auswahl.
Um die Mahnung auszugeben, wählen Sie <
.Geben Sie die gleichen Auswahlkriterien wie in Schritt 2 ein, und führen Sie das Programm aus.
Markieren Sie die Nachrichten, die ausgegeben werden sollen und wählen Sie
.Das System prüft auf Basis des Bezugsdatums, welche Belege gemahnt werden können. Es berücksichtigt dabei auch die
Bestätigungen
. Voraussetzung ist, daß der Bestätigungstyp im Customizing des
Einkaufs
als mahnrelevant gekennzeichnet ist.
Beispiel
Sie haben 100 Stück Stahl-1 für den 15.05. bestellt. Als Mahnstufen haben Sie 10-20-30 festgelegt. Der Lieferant bestätigt die 100 Stück zum 17.05.
Wenn Sie diese Position dann mahnen und erinnern wollen und als Bezugsdatum den 26.05. eingeben, wird die Position nicht zur Mahnung vorgeschlagen. Wenn Sie als Bezugsdatum den 28.05. eingeben, wird sie vorgeschlagen.
Bei Anfragen wird die Angebotsfrist zugrundegelegt, nicht der Liefertermin.
Bei Bestellungen wird vom Liefertermin ausgegangen oder ggf. von dem in der Auftragsbestätigung oder im Lieferavis bestätigten Liefertermin.
Bei Lieferplänen mit Abrufdokumentation werden die Termine aus dem zuletzt übermittelten Abruf herangezogen, nicht die Einteilungstermine.