Variablen definieren Sie in Prozeßdatenanforderungen und -berechnungsformeln, wenn Sie den Wert eines Meldungsmerkmals in eine nachfolgende Prozeßvorgabe übernehmen wollen.
Sie können die Variable dort z.B. in folgenden Zusammenhängen verwenden:
in Prozeßdatenanforderungen zur Definition von Vorschlagswerten und Eingabewertprüfungen
in verborgenen Datenanforderungen zur Bewertung von Meldungsmerkmalen
in Prozeßdatenberechnungsformeln zur Definition der Berechnungsformel
in dynamischen Funktionsaufrufen zur Definition der Export- und Changing-Parameter
Sie können für jedes Meldungsmerkmal einer Prozeßvorgabe eine Variable definieren. Die Variable erhält automatisch den Datentyp des Meldungsmerkmals (z.B. CHAR oder NUM).
Je nachdem, wie Sie die Variable definieren, gilt diese
in der Herstellanweisung, in der sie definiert wurde
für den gesamten Prozeßauftrag
Sie definieren eine Variable, indem Sie der Prozeßvorgabe unmittelbar vor dem Meldungsmerkmal eines der folgenden Merkmale zuordnen:
Merkmal |
Bedeutung |
Bewertung |
PPPI_VARIABLE |
innerhalb der Herstell- anweisung gültige Variable |
neuer Variablenname (s.u.) |
PPPI_GLOBAL_VARIABLE |
für den gesamten Prozeßauftrag gültige Variable |
neuer Variablenname (s.u.) |
Den Namen der Variablen können Sie im Prinzip frei wählen. Um Konflikte mit anderen Funktionen auszuschließen, vermeiden Sie jedoch
den Variablennamen
X
Leerzeichen und arithmetische Operatoren als Bestandteil des Variablennamens
folgende Zeichenfolgen am Ende des Variablennamens:
_<Zahl>
, zum Beispiel,
_1, _2
_COUNT
_SUM
Hinweis
Wenn eine Variable für den gesamten Prozeßauftrag definiert wurde, überträgt das System ihren Wert erst dann in Prozeßvorgaben anderer Herstellanweisungen, wenn er nicht mehr geändert werden kann. Dies ist der Fall, nachdem der Wert rückgemeldet wurde, d.h. wenn die zugehörige Prozeßmeldung zum Versenden an die Prozeßkoodination übergeben wurde.