Die vorübergehende Verwahrung ist ein Zollverfahren, das in der Regel automatisch nach Abschluss des Versandverfahrens beginnt, wenn Sie die Entladeerlaubnis aus SAP Global Trade Services (SAP GTS) erhalten haben und den Wareneingang buchen. Die Waren verbleiben so lange in der vorübergehenden Verwahrung, bis die Mitarbeiter in SAP GTS über die weitere Verwendung entschieden haben. Zum Beispiel sollen Sie die Waren importieren und Zölle und Steuern bezahlen. Oder Sie sollen die Waren in das Zolllagerverfahren überführen.
● Sie haben im Customizing des Extended Warehouse Management (EWM) unter Schnittstellen ® GTS-Integration ® GTS-System zur Lagernummer definieren ein GTS-System zur Lagernummer definiert.
● Sie haben im Customizing des EWM unter Schnittstellen ® GTS-Integration ® Vorpapierarten definieren für die relevanten Vorpapierarten das Kennzeichen Zollsperre gesetzt. In Deutschland sind relevante Vorpapierarten z. B. T- und T1.
● Sie haben im Customizing des EWM unter Stammdaten ® Produkt ® Bestandsarten definieren Bestandsarten mit der Rolle Zollsperrbestand definiert. Alle Bestandsarten, die mit Cbeginnen, werden standardmäßig ausgeliefert.
1. In der Anlieferung ist eine Vorpapierart als Referenzbeleg vorhanden und diese Vorpapierart ist für die Zollsperre relevant.
Sie buchen für diese Anlieferung den Wareneingang. Extended Warehouse Management (EWM) übertragt die Daten über das ERP-System an SAP GTS.
Die Waren befinden sich nun in der vorübergehenden Verwahrung und haben eine Bestandsart mit der Rolle Zollsperrbestand. In dieser Zeit ist eine Verwendung der Waren unzulässig. Sie können die Waren jedoch einlagern und im Lager bewegen. Die Waren sind durch die Bestandsart logisch getrennt vom normalen Bestand. Eine physisch getrennte Lagerung ist nicht erforderlich.
Folgende Warenbewegungen und Aktivitäten sind unzulässig:
○ Buchen des Warenausgangs und Erstellen von Beladelageraufgaben im Warenausgangsprozess
○ Bestandsänderungen außer Änderungen der Verfügbarkeit bei der Einlagerung innerhalb des Zollsperrbestands
○ Bestandsaufnahme
○ Verschrottung
○ Ausbuchen von Differenzen an das ERP-System im Difference Analyzer
○ Qualitätsprüfung für Anlieferungen
○ Ausführung bestimmter Aktivitäten für logistische Zusatzleistungen (LZL)
Mit dem Business Add-In (BAdI) Bestandsprüfungen bei Warenbewegungen (/SCWM/EX_CORE_GM_STOCK) können Sie weitere Einschränkungen für Warenbewegungen definieren.
2. Die Mitarbeiter in SAP GTS prüfen die Zollbedingungen für die Waren und senden die Freigabe per tRFC an EWM. EWM bucht die Waren automatisch in den normalen Bestand um. Sie können die Waren vor der Freigabe oder nach der Freigabe einlagern.
Wenn SAP GTS die Freigabe sofort sendet, ist die vorübergehende Verwahrung nur sehr kurz, d. h., sie umfasst lediglich die Zeit für die Kommunikation mit den Zollbehörden.
EWM gibt den Zollsperrbestand beim Eingang der Nachricht sofort frei, es sei denn, der Zollsperrbestand ist durch eine offene Lageraufgabe (z. B. Einlagerungslageraufgabe) gesperrt. In diesem Fall müssen Sie die Freigabe später noch einmal starten. Für die Nachbearbeitung solcher Nachrichten müssen Sie den Report /SCWM/GTS_CBREL_MON im Hintergrund einplanen.
Wenn Sie die Menge der Auslieferung aus dem Zollsperrbestand kommissioniert haben, können Sie die Rechnungsstellung vor Warenausgang mit den folgenden Business Add-Ins (BAdIs) stoppen:
§ W/V-Aktivitäten einer Transporteinheit (/SCWM/EX_SR_ACTION_TU)
§ W/V-Aktivitäten eines Fahrzeugs (/SCWM/EX_SR_ACTION_VEH)
Dadurch ist es möglich, den Zollsperrbestand freizugeben, bevor das System die Rechnung erstellt.