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 Anspruchsverwaltung

Verwendung

Über die Anspruchsverwaltung nehmen Sie Mitarbeiter in eine Versorgungsordnung auf und sagen Ansprüche der Versorgungsordnung zu.

Funktionsumfang

Die Anspruchsverwaltung gliedert sich in ein personenunabhängiges Regelwerk , über das Versorgungsordnungen einer betrieblichen Altersversorgung abgebildet werden können und mitarbeiterindividuelle Stammdaten .

Regelwerk:

In dem Regelwerk bilden Sie die Versorgungsordnungen Ihrer betrieblichen Altersversorgung ab. Jede Versorgungsordnung besteht aus einer Menge an Ansprüchen. Jedem Anspruch weisen Sie ein Berechnungsverfahren (dienstzeitorientiert, beitragsorientiert, einkommensorientiert etc.) zu.

Zu jedem Anspruch definieren Sie Leistungsarten. Die Leistungsart bestimmt die konkrete Versorgungsleistung, die der Mitarbeiter bei Eintritt des Versorgungsfalles erhält.

Zusätzlich zu Versorgungsordnungen, Ansprüchen und Leistungsarten müssen Versorgungseinrichtungen definiert werden. Die Versorgungseinrichtung ist die konkrete Institution der Betrieblichen Altersversorgung (Pensionskasse, Unterstützungskasse etc.).

Hinweis Hinweis

Die Abbildung des Regelwerks erfolgt im Einführungsleitfaden Anfang des Navigationspfads Betriebliche Altersversorgung Navigationsschritt Ansprüche. Ende des Navigationspfads

Ende des Hinweises
Stammdaten

Über die Stammdaten der Anspruchsverwaltung erfolgt eine personenbezogene Zuordnung von Ansprüchen mit individuell abweichenden Informationen:

  • Infotyp Versorgungsordnung (0323)

  • Infotyp Ansprüche (0202)

    Über die Infotypen Versorgungsordnung (0323) und Ansprüche (0202) erfolgt fachlich gesehen die Aufnahme des Mitarbeiters in eine Versorgungsordnung und die Zusage von Ansprüchen der Versorgungsordnung.

  • Infotyp Renten-/Bewertungsstatus (0203)

Siehe auch:

Stammdaten