Mit Hilfe dieses Prozesses pensionieren Sie einen aktiven Mitarbeiter, der das Endalter laut Versorgungsordnung erreicht hat (in der Regel 65 Jahre). Sie ermitteln seine Altersrente, die er aufgrund seiner Mitgliedschaft in Ihrer Betrieblichen Altersversorgung erhält. Anschließend erstellen Sie für den Mitarbeiter eine entsprechende Bescheinigung über die Höhe der Altersrente.
Sie haben entweder für den gesamten Anspruch auf
Eigenrente
oder speziell für die Leistungsart
Altersrente
eine Lohnart definiert, mit der die Rente ausgezahlt wird. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Einführungsleitfaden (IMG) der
Betrieblichen Altersversorgung
unter
bzw. unter
.
Sie haben als eine mögliche Leistungsart zum Anspruch auf Eigenrente die Leistungsart
Altersrente
hinterlegt. Weitere Informationen finden Sie im IMG der
Betrieblichen Altersversorgung
unter
Sie haben festgelegt, dass die Personalmaßnahme
Vorruhestand/Pensionierung
mit dem Maßnahmengrund
Pensionierung
in der Rentenermittlung den Verarbeitungstyp
Eigenrente
mit dem Verarbeitungsanlass
Altersrente
auslöst. Weitere Informationen hierzu finden Sie im IMG de
r Betrieblichen Altersversorgung
unter
Sie haben pro Anspruch festgelegt, welche Fristenprüfungen (Wartezeit, Unverfallbarkeit, Altersgrenze) in der Rentenermittlung durchlaufen werden müssen. Weitere Informationen finden Sie im IMG de
r Betrieblichen Altersversorgung
unter
in den Kapiteln
Wartezeit, Unverfallbarkeit
und
Altersgrenze.
Sie haben für den Verarbeitungstyp
Eigenrente
und den Verarbeitungsanlass
Altersrente
festgelegt, wie sich die Rentenermittlung - je nach Ergebnis der Fristenprüfungen - verhalten soll:
Wenn die Fristenprüfungen nicht erfolgreich verlaufen, soll die Rentenermittlung überprüfen, ob eine Beitragsrückerstattung erfolgen muss, und die Beitragsrückerstattung ggf. durchführen.
Wenn die Fristenprüfungen erfolgreich verlaufen, sollen die Ansprüche bewertet, eine entsprechende Bescheinigung erstellt und die ermittelte Rente zur Auszahlung bereit gestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie im IMG der
Betrieblichen Altersversorgung
unter
.
Sie haben ein Berechnungsverfahren eingerichtet, nach dem aus dem Anspruch bei erfolgreicher Fristenprüfung eine Altersrente ermittelt wird. Weitere Informationen hierzu finden Sie im IMG der
Betrieblichen Altersversorgung
unter
Steuerung Berechnungsverfahren.
Sie führen die Personalmaßnahme
Vorruhestand/Pensionierung
, Maßnahmengrund
Pensionierung
durch. Beginndatum der Maßnahme ist das Pensionierungsdatum des Mitarbeiters.
Sie starten die
Rentenermittlung (Report RPCWVSD0)
mit dem Verarbeitungstyp
Eigenrente.
Die Rentenermittlung liest den Infotyp
Maßnahmen
(0000) und erkennt, dass die Maßnahme
Vorruhestand/Pensionierung
mit dem Maßnahmengrund
Pensionierung
durchgeführt wurde. Dementsprechend wird der Verarbeitungstyp
Eigenrente
, Verarbeitungsanlass
Altersrente
ausgelöst.
Die Rentenermittlung liest die Ansprüche des Mitarbeiters aus dem Infotyp
Ansprüche
(0202) und führt pro Anspruch die im Customizing hinterlegten Fristenprüfungen durch.
Für die Ansprüche, die die Fristenprüfungen nicht erfolgreich durchlaufen, führt die Rentenermittlung ggf. eine Beitragsrückerstattung durch.
Für die Ansprüche, die die Fristenprüfungen erfolgreich durchlaufen, führt der Report eine Rentenermittlung gemäß dem Berechnungsverfahren des Anspruchs durch. Das Ergebnis dieser Rentenermittlung wird pro Anspruch in einer Lohnart abgestellt.
Die Rentenermittlung speichert die Lohnarten im Infotyp
Rentenbasisbezüge
(0201).
Sie starten das Bescheinigungswesen und erstellen für den Mitarbeiter eine Bescheinigung über die Höhe seiner Altersrente.
Sie haben für einen pensionierten Mitarbeiter die Altersrente aus der Betrieblichen Altersversorgung ermittelt und als Lohnart im Infotyp
Rentenbasisbezüge
(0201) gespeichert. Damit steht die Altersrente zur Auszahlung durch die Personalabrechnung bereit.
Sie haben dem Mitarbeiter eine Bescheinigung über die Höhe seiner Altersrente ausgestellt.