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  Altersrente mit Zuwachsermittlung und ratierlicher Kürzung

Allgemein

Die Altersrente aus unverfallbarer Anwartschaft wird mit folgender Formel berechnet:

Altersrente = (R1 + Z) * M / N

R1 = der bewertete Anspruch vom Eintritt des Mitarbeiters bis zum Austritt aus dem Unternehmen

Z = Zuwachs. Im Falle einer Altersrente aus unverfallbarer Anwartschaft errechnet sich der Zuwachs, indem man den Anspruch vom Eintritt des Mitarbeiters in das Unternehmen bis zum Eintritt des Versorgungsfalles bewertet und von diesem Betrag R1 abzieht.

M = tatsächliche Betriebszugehörigkeit von Firmeneintritt bis Austritt

N = fiktive Betriebszugehörigkeit von Firmeneintritt bis zum Endalter gemäß Versorgungsordnung

Die Rentenermittlung (RPCWVSD0) berechnet die Höhe der unverfallbaren Anwartschaft in drei Schritten:

  1. Bewerten der zugesagten Ansprüche bis zum Austritt

  2. Zuwachsermittlung

  3. Ratierliche Kürzung

Beispiel

Szenario

Ihr Mitarbeiter Paul Schmitt ist ein Anspruch Altersrente zugesagt. Die Höhe des Anspruchs wird mit einem Berechnungsverfahren Dienstzeit auf Einkommen ermittelt. Pro Dienstjahr sollen 0,5% des durchschnittlichen Monatseinkommens eine Jahresrente bilden.

Für Paul Schmitt gelten folgende Angaben:

  • Geboren am 01.01.1935

  • Eintritt in das Unternehmen: 01.01.1980

  • Austritt aus dem Unternehmen: 01.01.1990

  • Durchschnittliches Monatseinkommen über den gesamten Anspruchszeitraum: EUR 2.500

  • Durchschnittliches Monatseinkommen der letzten zwei Dienstjahre: EUR 3.500

  • Endalter gemäß Versorgungsordnung: 65 Jahre

  • Pensionierung: 31.12.1997

  • Wiedereintritt in das Unternehmen als Firmenrentner: 01.07.2000

  • Betriebszugehörigkeit von Firmeneintritt bis Austritt ( M ): 10 Jahre

  • Fiktive Betriebszugehörigkeit von Firmeneintritt bis zum Endalter gemäß Versorgungsordnung ( N ): 20 Jahre

Bewerten der zugesagten Ansprüche bis zum Austritt

In einem ersten Schritt bewertet die Rentenermittlung (RPCWVSD0) erneut den Anspruch Altersrente vom Eintritt (01.01.1980) bis zum Austritt (01.01.1990) des Mitarbeiters. Für jedes der insgesamt 10 Jahre bilden 0,5% des monatlichen Durchschnittseinkommens die Höhe des Anspruchs auf Altersrente:

EUR 2.500 * 0,5% * 10 Jahre = EUR 125 Altersrente für den Zeitraum bis zum Austritt ( R1 )

Zuwachsermittlung

In einem zweiten Schritt führt die Rentenermittlung die Zuwachsermittlung durch. Hierfür wird ein fiktiver Gesamtzeitraum betrachtet vom Eintritt (01.01.1980) bis zum Tag der Pensionierung. In unserem Beispiel reicht dieser fiktive Gesamtzeitraum demnach vom 01.01.1980 bis zum 31.12.1997 und umfasst 18 Jahre. Auch für diesen fiktiven Gesamtzeitraum bewertet die Rentenermittlung den Anspruch auf Altersrente mit 0,5% pro Dienstjahr. Basis für die Zuwachsermittlung ist laut Versorgungsordnung das durchschnittliche Monatseinkommen der letzten zwei Dienstjahre (EUR 3.500):

EUR 3.500 * 0,5% * 18 Jahre = EUR 315 Altersrente für den fiktiven Gesamtzeitraum

Die Differenz zwischen der fiktiven Altersrente und der monatlichen Altersrente ergibt den Zuwachs:

EUR 315 – EUR 125 = EUR 190 Zuwachs ( Z )

Ratierliche Kürzung

In einem dritten Schritt ermittelt die Rentenermittlung nun die Höhe des unverfallbaren Anspruchs mit dem Verfahren der ratierlichen Kürzung (ratierliche Methode):

UA = (R1 + Z) * M / N

UA = (EUR 125 + EUR 190)* 10 / 20 = EUR 157,50

Die Höhe der unverfallbaren Anwartschaft beträgt EUR 157,50. Dieser Betrag wird in der BAV-Datenbank abgespeichert.