Die Altersrente aus unverfallbarer Anwartschaft wird mit folgender Formel berechnet:
Altersrente = (R1 + Z) * M / N
R1 = der bewertete Anspruch vom Eintritt des Mitarbeiters bis zum Austritt aus dem Unternehmen
Z = Zuwachs. Im Falle einer Altersrente aus unverfallbarer Anwartschaft errechnet sich der Zuwachs, indem man den Anspruch vom Eintritt des Mitarbeiters in das Unternehmen bis zum Eintritt des Versorgungsfalles bewertet und von diesem Betrag R1 abzieht.
M = tatsächliche Betriebszugehörigkeit von Firmeneintritt bis Austritt
N = fiktive Betriebszugehörigkeit von Firmeneintritt bis zum Endalter gemäß Versorgungsordnung
Die
Rentenermittlung
(RPCWVSD0) berechnet die Höhe der unverfallbaren Anwartschaft in drei Schritten:
Bewerten der zugesagten Ansprüche bis zum Austritt
Zuwachsermittlung
Ratierliche Kürzung
Ihr Mitarbeiter Paul Schmitt ist ein Anspruch
Altersrente
zugesagt. Die Höhe des Anspruchs wird mit einem Berechnungsverfahren
Dienstzeit auf Einkommen
ermittelt. Pro Dienstjahr sollen 0,5% des durchschnittlichen Monatseinkommens eine Jahresrente bilden.
Für Paul Schmitt gelten folgende Angaben:
Geboren am 01.01.1935
Eintritt in das Unternehmen: 01.01.1980
Austritt aus dem Unternehmen: 01.01.1990
Durchschnittliches Monatseinkommen über den gesamten Anspruchszeitraum: EUR 2.500
Durchschnittliches Monatseinkommen der letzten zwei Dienstjahre: EUR 3.500
Endalter gemäß Versorgungsordnung: 65 Jahre
Pensionierung: 31.12.1997
Wiedereintritt in das Unternehmen als Firmenrentner: 01.07.2000
Betriebszugehörigkeit von Firmeneintritt bis Austritt ( M ): 10 Jahre
Fiktive Betriebszugehörigkeit von Firmeneintritt bis zum Endalter gemäß Versorgungsordnung ( N ): 20 Jahre
In einem ersten Schritt bewertet die
Rentenermittlung
(RPCWVSD0) erneut den Anspruch
Altersrente
vom Eintritt (01.01.1980) bis zum Austritt (01.01.1990) des Mitarbeiters. Für jedes der insgesamt 10 Jahre bilden 0,5% des monatlichen Durchschnittseinkommens die Höhe des Anspruchs auf Altersrente:
EUR 2.500 * 0,5% * 10 Jahre = EUR 125 Altersrente für den Zeitraum bis zum Austritt ( R1 )
In einem zweiten Schritt führt die Rentenermittlung die Zuwachsermittlung durch. Hierfür wird ein fiktiver Gesamtzeitraum betrachtet vom Eintritt (01.01.1980) bis zum Tag der Pensionierung. In unserem Beispiel reicht dieser fiktive Gesamtzeitraum demnach vom 01.01.1980 bis zum 31.12.1997 und umfasst 18 Jahre. Auch für diesen fiktiven Gesamtzeitraum bewertet die Rentenermittlung den Anspruch auf Altersrente mit 0,5% pro Dienstjahr. Basis für die Zuwachsermittlung ist laut Versorgungsordnung das durchschnittliche Monatseinkommen der letzten zwei Dienstjahre (EUR 3.500):
EUR 3.500 * 0,5% * 18 Jahre = EUR 315 Altersrente für den fiktiven Gesamtzeitraum
Die Differenz zwischen der fiktiven Altersrente und der monatlichen Altersrente ergibt den Zuwachs:
EUR 315 – EUR 125 = EUR 190 Zuwachs ( Z )
In einem dritten Schritt ermittelt die Rentenermittlung nun die Höhe des unverfallbaren Anspruchs mit dem Verfahren der ratierlichen Kürzung (ratierliche Methode):
UA = (R1 + Z) * M / N
UA = (EUR 125 + EUR 190)* 10 / 20 = EUR 157,50
Die Höhe der unverfallbaren Anwartschaft beträgt EUR 157,50. Dieser Betrag wird in der BAV-Datenbank abgespeichert.