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 Vorgezogene Altersrente

Einsatzmöglichkeiten

Mit Hilfe dieses Prozesses pensionieren Sie einen aktiven Mitarbeiter, der das vorgezogene Endalter laut Versorgungsordnung erreicht hat. Sie ermitteln seine Altersrente, die er aufgrund seiner Mitgliedschaft in Ihrer Betrieblichen Altersversorgung erhält. Da der Mitarbeiter vor dem regulären Endalter laut Versorgungsordnung (in der Regel 65 Jahre) in Rente geht, muss er in der Regel einen Abschlag in Kauf nehmen. Dieser Abschlag wird in der Rentenermittlung bei vorgezogener Altersrente automatisch berechnet.

Voraussetzungen

Customizing
Leistungsarten und Ansprüche
  • Sie haben entweder für den gesamten Anspruch auf Eigenrente oder speziell für die Leistungsart vorgezogene Altersrente eine Lohnart definiert, mit der die Rente ausgezahlt wird.

    Weitere Informationen finden Sie im Einführungsleitfaden (IMG) der Betrieblichen Altersversorgung unter Anfang des Navigationspfads Ansprüche Navigationsschritt Ansprüche anlegen Navigationsschritt Ansprüche definieren Ende des Navigationspfads bzw. unter Anfang des Navigationspfads Leistungsarten Navigationsschritt Leistungsarteneinrichten Ende des Navigationspfads .

  • Sie haben als eine mögliche Leistungsart zum Anspruch auf Eigenrente die Leistungsart vorgezogene Altersrente hinterlegt. Weitere Informationen finden Sie im IMG der Betrieblichen Altersversorgung unter Anfang des Navigationspfads Ansprüche Navigationsschritt Leistungsarten zum Anspruch zuordnen. Ende des Navigationspfads

Rentenermittlung
  • Sie haben festgelegt, dass die Personalmaßnahme Vorruhestand/Pensionierung mit dem Maßnahmengrund Vorruhestand in der Rentenermittlung den Verarbeitungstyp Eigenrente mit dem Verarbeitungsanlass vorgezogene Altersrente auslöst.

    Weitere Informationen finden Sie im IMG de r Betrieblichen Altersversorgung unter Anfang des Navigationspfads Steuerung Rentenermittlung Navigationsschritt Zuordnung Maßnahme/-gründe zum Verarbeitungsanlass. Ende des Navigationspfads .

  • Sie haben Regeln festgelegt, nach denen die Fristenprüfungen (Wartezeit, Unverfallbarkeit, Altersgrenze) ablaufen. Bei der Fristenprüfung auf die Altersgrenze haben Sie ein vorgezogenes Endalter (z.B. 55 Jahre) angegeben, auf das bei vorgezogener Altersrente geprüft werden kann.

    Weitere Informationen finden Sie im IMG de r Betrieblichen Altersversorgung unter Anfang des Navigationspfads Ansprüche Navigationsschritt Fristenprüfungen Ende des Navigationspfads in den Kapiteln Wartezeit, Unverfallbarkeit und Altersgrenze.

  • Sie haben für den Verarbeitungstyp Eigenrente und den Verarbeitungsanlass vorgezogene Altersrente festgelegt, wie sich die Rentenermittlung – je nach Ergebnis der Fristenprüfungen – verhalten soll:

    • Wenn die Fristenprüfungen nicht erfolgreich verlaufen, soll die Rentenermittlung überprüfen, ob eine Beitragsrückerstattung erfolgen muss, und die Beitragsrückerstattung ggf. durchführen.

    • Wenn die Fristenprüfungen erfolgreich verlaufen, sollen die Ansprüche bewertet, eine entsprechende Bescheinigung erstellt und die ermittelte Rente zur Auszahlung bereit gestellt werden.

      Weitere Informationen finden Sie im IMG der Betrieblichen Altersversorgung unter Anfang des Navigationspfads Steuerung Rentenermittlung Navigationsschritt Ablaufsteuerung der Rentenermittlung. Ende des Navigationspfads

  • Sie haben pro Leistungsart festgelegt, welche Abschläge bei vorgezogener Altersrente erfolgen sollen (z. B. 0,3% Abschlag für jeden Monat, den der Mitarbeiter vor dem regulären Endalter in Rente geht).

    Weitere Informationen finden Sie im IMG der Betrieblichen Altersversorgung unter Anfang des Navigationspfads Ansprüche Navigationsschritt Abschläge Ende des Navigationspfads / Anfang des Navigationspfads Zuschläge Navigationsschritt Definition Regelungen für Ab-/Zuschläge Ende des Navigationspfads bzw. Zuordnung Regelung für Zu-/Abschläge zur Leistungsart

    Sie haben ein Berechnungsverfahren eingerichtet, nach dem aus dem Anspruch bei erfolgreicher Fristenprüfung eine Altersrente ermittelt wird. Weitere Informationen hierzu finden Sie im IMG der Betrieblichen Altersversorgung unter Steuerung Berechnungsverfahren.

Ablauf

  1. Sie führen die Personalmaßnahme Vorruhestand/Pensionierung , Maßnahmengrund Vorruhestand durch. Beginndatum der Maßnahme ist das Pensionierungsdatum des Mitarbeiters.

  2. Sie starten die Rentenermittlung (Report RPCWVSD0) mit dem Verarbeitungstyp Eigenrente.

  3. Die Rentenermittlung liest den Infotyp Maßnahmen (0000) und erkennt, dass die Maßnahme Vorruhestand/Pensionierung mit dem Maßnahmengrund Vorruhestand durchgeführt wurde. Dementsprechend wird der Verarbeitungstyp Eigenrente , Verarbeitungsanlass vorgezogene Altersrente ausgelöst.

  4. Die Rentenermittlung liest die Ansprüche des Mitarbeiters aus dem Infotyp Ansprüche (0202) und führt die im Customizing hinterlegten Fristenprüfungen durch.

  5. Für die Ansprüche, die die Fristenprüfung nicht erfolgreich durchlaufen, führt die Rentenermittlung ggf. eine Beitragsrückerstattung durch.

  6. Für die Ansprüche, die die Fristenprüfungen erfolgreich durchlaufen, führt der Report eine Rentenermittlung gemäß dem Berechnungsverfahren des Anspruchs durch. Falls im Customizing vorgegeben, werden Abschläge für die vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente automatisch berechnet. Das Ergebnis dieser Rentenermittlung wird pro Anspruch in einer Lohnart abgestellt.

  7. Die Rentenermittlung speichert die Lohnarten im Infotyp Rentenbasisbezüge (0201).

  8. Sie starten das Bescheinigungswesen und erstellen für den Mitarbeiter eine Bescheinigung über die Höhe seiner vorgezogenen Altersrente.

Ergebnis

Sie haben für einen pensionierten Mitarbeiter im vorzeitigen Ruhestand die vorgezogene Altersrente aus der Betrieblichen Altersversorgung ermittelt und als Lohnart im Infotyp Rentenbasisbezüge (0201) gespeichert. Damit steht die vorgezogene Altersrente zur Auszahlung durch die Personalabrechnung bereit.

Sie haben dem Mitarbeiter eine Bescheinigung über die Höhe seiner vorgezogenen Altersrente ausgestellt.