Versorgungseinrichtungen sind Institutionen, die im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung bestimmte Funktionen übernehmen.
Versorgungseinrichtungen können nach Art ihrer Funktion unterschieden werden in
zuständige Firma
und
Leistungsträger
.
Zuständige Firma
Die Versorgungseinrichtung, die den Anspruch auf die Versorgungsleistung ursprünglich zugesagt oder die Zuständigkeit dafür übernommen hat.
Leistungsträger
Die Versorgungseinrichtung, die die Kosten der Leistung trägt.
Die Versorgungseinrichtung als Oberbegriff unterteilt sich, je nach Funktion, in
zuständige Firma
und
Leistungsträger
. Im Normalfall werden die Funktionen der
zuständigen Firma
und des
Leistungsträgers
von einer Versorgungseinrichtung wahrgenommen.
In Ausnahmefällen können zusagende Firma und Leistungsträger verschiedene Versorgungseinrichtungen sein:
Beispiel
Herr Schmidt ist bei der Muster AG angestellt. Die Muster AG hat Herrn Schmidt im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung eine Altersrente zugesagt und verwaltet Herrn Schmidts Ansprüche.
Die Zahlung der Altersrente wird aber nicht von der Muster AG direkt, sondern über eine Pensionskasse, die Pensionskasse Muster, abgewickelt.
In diesem Beispiel fungiert die Muster AG als
zuständige Firma
und die Pensionskasse
Muster
als
Leistungsträger.
Falls sich zuständige Firma und Leistungsträger voneinander unterscheiden, kann in bestimmten Situationen die zuständige Firma als Leistungsträger einspringen:
Beispiel
Herr Schmidt hat einen Anspruch auf eine Altersrente. Im Falle der Invalidität erhält er als Leistungsart die
Invalidenrente
.
Zuständige Firma für Herrn Schmidt ist die
Muster AG
, Leistungsträger
die Muster Pensionskasse
. Für den Fall der Invalidität übernimmt jedoch die
Muster AG
das Risiko und springt als Leistungsträger ein.
Verwenden Sie: |
Ziel: |
---|---|
zuständige Firma: |
Um diejenigen Versorgungseinrichtungen zu kennzeichnen, die die Ansprüche zusagen und die zugesagten Ansprüche verwalten. |
Leistungsträger: |
Um diejenigen Versorgungseinrichtungen zu kennzeichnen, die die Versorgungsleistung tatsächlich erbringen. Dem Leistungsträger werden im Abrechnungslauf die tatsächlichen Kontierungsmerkmale (Buchungskreis, Kostenrechnungskreis, Geschäftsbereich, Kostenstelle) zugeordnet. |