Mit Hilfe dieses Prozesses pensionieren Sie einen aktiven Mitarbeiter wegen Invalidität und ermitteln die Invalidenrente, die der Mitarbeiter aus Ihrer Betrieblichen Altersversorgung erhält. In der Regel schreiben Versorgungsordnungen vor, dass im Falle von Invalidität eine Hochrechnung der Invalidenrente (z.B. auf ein bestimmtes Endalter) erfolgen soll. Diese Zuwachsermittlung erfolgt automatisch durch die Rentenermittlung.
Sie haben entweder für den gesamten Anspruch auf
Eigenrente
oder speziell für die Leistungsart
Invalidenrente
eine Lohnart definiert, mit der die Rente ausgezahlt wird. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Einführungsleitfaden (IMG) der
Betrieblichen Altersversorgung
unter
bzw. unter
.
Sie haben als eine mögliche Leistungsart zum Anspruch auf Eigenrente eine Leistungsart
Invalidenrente
hinterlegt. Weitere Informationen hierzu finden Sie im IMG der
Betrieblichen Altersversorgung
unter
Sie haben ein Berechnungsverfahren eingerichtet, nach dem aus dem Anspruch bei erfolgreicher Fristenprüfung eine Altersrente ermittelt wird. Weitere Informationen hierzu finden Sie im IMG der
Betrieblichen Altersversorgung
unter
Sie haben festgelegt, dass die Personalmaßnahme
Vorruhestand/Pensionierung
mit dem Maßnahmengrund
Invalidität
in der Rentenermittlung den Verarbeitungstyp
Eigenrente
mit dem Verarbeitungsanlass
Invalidenrente
auslöst. Weitere Informationen hierzu finden Sie im IMG de
r Betrieblichen Altersversorgung
unter
Sie haben zu jedem Berechnungsverfahren festgelegt, wie die Zuwachsermittlung bei Invalidenrente erfolgen soll. Weitere Informationen hierzu finden Sie im IMG der
Betrieblichen Altersversorgung
unter Steuerung
Im Falle der Invalidität eines Mitarbeiters finden normalerweise keine Fristenprüfungen statt. Dementsprechend haben Sie festgelegt, dass für den Verarbeitungstyp
Eigenrente
und den Verarbeitungsanlass
Invalidenrente
keine Fristenprüfungen (Wartezeit, Altersgrenze, Unverfallbarkeit) erfolgen sollen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im IMG der
Betrieblichen Altersversorgung
unter
.
Sie führen die Personalmaßnahme
Vorruhestand/Pensionierung
mit dem Maßnahmengrund
Invalidität
durch.
Sie starten für den Mitarbeiter die
Rentenermittlung (Report RPCWVSD0)
mit dem Verarbeitungstyp
Eigenrente.
Die Rentenermittlung liest den Infotyp
Maßnahmen
(0000) und erkennt, dass die Maßnahme
Vorruhestand/Pensionierung,
Maßnahmengrund
Invalidität
durchgeführt wurde. Dementsprechend wird der Verarbeitungsanlass
Invalidenrente
ausgelöst.
Die Rentenermittlung liest die Ansprüche des Mitarbeiters aus dem Infotyp
Ansprüche
(0202) und ermittelt die Invalidenrente gemäß dem Berechnungsverfahren des Anspruchs:
Bewertung der dem Mitarbeiter zugesagten Ansprüche bis zur Invalidität.
Zuwachsermittlung
Summieren zur Invalidenrente
Den Betrag der Invalidenrente stellt die Rentenermittlung in einer eigenen Lohnart pro Anspruch ab. Die Lohnarten selbst speichert die Rentenermittlung in der BAV-Datenbank als Invalidenrente unter der Personalnummer des Mitarbeiters ab.
Sie starten das Bescheinigungswesen und erstellen für den Mitarbeiter eine Bescheinigung über die Höhe der Invalidenrente.
Sie haben für einen Mitarbeiter die Invalidenrente aus der Betrieblichen Altersversorgung ermittelt und als Lohnart im Infotyp
Rentenbasisbezüge
(0201) gespeichert. Damit steht die Invalidenrente zur Auszahlung durch die Personalabrechnung bereit.
Sie haben dem Mitarbeiter eine Bescheinigung über die Höhe seiner Altersrente ausgestellt.