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  Invalidenrente

Einsatzmöglichkeiten

Mit Hilfe dieses Prozesses pensionieren Sie einen aktiven Mitarbeiter wegen Invalidität und ermitteln die Invalidenrente, die der Mitarbeiter aus Ihrer Betrieblichen Altersversorgung erhält. In der Regel schreiben Versorgungsordnungen vor, dass im Falle von Invalidität eine Hochrechnung der Invalidenrente (z.B. auf ein bestimmtes Endalter) erfolgen soll. Diese Zuwachsermittlung erfolgt automatisch durch die Rentenermittlung.

Voraussetzungen

Customizing
Leistungsarten und Ansprüche
  • Sie haben entweder für den gesamten Anspruch auf Eigenrente oder speziell für die Leistungsart Invalidenrente eine Lohnart definiert, mit der die Rente ausgezahlt wird. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Einführungsleitfaden (IMG) der Betrieblichen Altersversorgung unter Anfang des Navigationspfads Ansprüche Navigationsschritt Ansprüche anlegen Navigationsschritt Ansprüche definieren Ende des Navigationspfads bzw. unter Anfang des Navigationspfads Leistungsarten Navigationsschritt Leistungsarteneinrichten Ende des Navigationspfads .

  • Sie haben als eine mögliche Leistungsart zum Anspruch auf Eigenrente eine Leistungsart Invalidenrente hinterlegt. Weitere Informationen hierzu finden Sie im IMG der Betrieblichen Altersversorgung unter Anfang des Navigationspfads Ansprüche Navigationsschritt Leistungsarten zum Anspruch zuordnen. Ende des Navigationspfads

  • Sie haben ein Berechnungsverfahren eingerichtet, nach dem aus dem Anspruch bei erfolgreicher Fristenprüfung eine Altersrente ermittelt wird. Weitere Informationen hierzu finden Sie im IMG der Betrieblichen Altersversorgung unter Anfang des Navigationspfads Ansprüche Navigationsschritt Steuerung Berechnungsverfahren. Ende des Navigationspfads

Rentenermittlung
  • Sie haben festgelegt, dass die Personalmaßnahme Vorruhestand/Pensionierung mit dem Maßnahmengrund Invalidität in der Rentenermittlung den Verarbeitungstyp Eigenrente mit dem Verarbeitungsanlass Invalidenrente auslöst. Weitere Informationen hierzu finden Sie im IMG de r Betrieblichen Altersversorgung unter Anfang des Navigationspfads Steuerung Rentenermittlung Navigationsschritt Zuordnung Maßnahme/-gründe zum Verarbeitungsanlass. Ende des Navigationspfads

  • Sie haben zu jedem Berechnungsverfahren festgelegt, wie die Zuwachsermittlung bei Invalidenrente erfolgen soll. Weitere Informationen hierzu finden Sie im IMG der Betrieblichen Altersversorgung unter Steuerung Anfang des Navigationspfads Berechnungsverfahren Navigationsschritt <Berechnungsverfahren > Navigationsschritt Hochrechnung von Ansprüchen in die Zukunft. Ende des Navigationspfads

  • Im Falle der Invalidität eines Mitarbeiters finden normalerweise keine Fristenprüfungen statt. Dementsprechend haben Sie festgelegt, dass für den Verarbeitungstyp Eigenrente und den Verarbeitungsanlass Invalidenrente keine Fristenprüfungen (Wartezeit, Altersgrenze, Unverfallbarkeit) erfolgen sollen.

    Weitere Informationen hierzu finden Sie im IMG der Betrieblichen Altersversorgung unter Anfang des Navigationspfads Steuerung Rentenermittlung Navigationsschritt AblaufsteuerungderRentenermittlung Ende des Navigationspfads .

Ablauf

  1. Sie führen die Personalmaßnahme Vorruhestand/Pensionierung mit dem Maßnahmengrund Invalidität durch.

  2. Sie starten für den Mitarbeiter die Rentenermittlung (Report RPCWVSD0) mit dem Verarbeitungstyp Eigenrente.

  3. Die Rentenermittlung liest den Infotyp Maßnahmen (0000) und erkennt, dass die Maßnahme Vorruhestand/Pensionierung, Maßnahmengrund Invalidität durchgeführt wurde. Dementsprechend wird der Verarbeitungsanlass Invalidenrente ausgelöst.

  4. Die Rentenermittlung liest die Ansprüche des Mitarbeiters aus dem Infotyp Ansprüche (0202) und ermittelt die Invalidenrente gemäß dem Berechnungsverfahren des Anspruchs:

    • Bewertung der dem Mitarbeiter zugesagten Ansprüche bis zur Invalidität.

    • Zuwachsermittlung

    • Summieren zur Invalidenrente

  5. Den Betrag der Invalidenrente stellt die Rentenermittlung in einer eigenen Lohnart pro Anspruch ab. Die Lohnarten selbst speichert die Rentenermittlung in der BAV-Datenbank als Invalidenrente unter der Personalnummer des Mitarbeiters ab.

  6. Sie starten das Bescheinigungswesen und erstellen für den Mitarbeiter eine Bescheinigung über die Höhe der Invalidenrente.

Ergebnis

Sie haben für einen Mitarbeiter die Invalidenrente aus der Betrieblichen Altersversorgung ermittelt und als Lohnart im Infotyp Rentenbasisbezüge (0201) gespeichert. Damit steht die Invalidenrente zur Auszahlung durch die Personalabrechnung bereit.

Sie haben dem Mitarbeiter eine Bescheinigung über die Höhe seiner Altersrente ausgestellt.