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  Schwerbehindertenverzeichnis und Schwerbehindertenanzeige (Report RPLEHAD0)

Verwendung

Gemäß dem Schwerbehindertengesetz sind Sie als Unternehmen verpflichtet, zu Beginn jeden Jahres eine Statistik über die Anzahl der Arbeitsplätze im Unternehmen sowie die Anzahl der beschäftigten Schwerbehinderten zu erstellen. Aufgrund dieser Angaben wird eine eventuell zu zahlende Ausgleichsabgabe berechnet.

Der Report erstellt die geforderte Statistik, unterteilt in Schwerbehindertenverzeichnis und Schwerbehindertenanzeige.

Schwerbehindertenanzeige

Die Schwerbehindertenanzeige wird für das zuständige Arbeitsamt und die Hauptfürsorgestellen erstellt. Die Schwerbehindertenanzeige umfasst:

die Gesamtzahl der Arbeitsplätze

die Zahl der beschäftigten Schwerbehinderten, Gleichgestellten und sonstigen anrechenbaren Personen

eventuelle Mehrfachanrechnungen

die Höhe der Gesamt-Ausgleichsabgabe

Schwerbehindertenverzeichnis

Das Schwerbehindertenverzeichnis wird für das zuständige Arbeitsamt erstellt. Es werden sämtliche schwerbehinderten Mitarbeiter samt Grad und Einstufung der Behinderung aufgeführt.

Voraussetzungen

Customizing

Die Schwerbehindertenanzeige und das Schwerbehindertenverzeichnis erstellt der Report RPLEHAD0 pro Betrieb im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes. Personalbereiche, die nach dem Betriebsverfassungsgesetz einen Betrieb darstellen, müssen Sie zu einem Berichtsbetrieb zusammenfassen. In der Standardauslieferung steht Ihnen hierzu das Merkmal DSBZU (Zusammenfassung von Betriebsstätten zu einem Betrieb) zur Verfügung.

Die Anzahl der Schwerbehinderten insgesamt ermittelt der Report RPLEHAD0 pro Arbeitgeber. Die einzelnen Berichtsbetriebe müssen Sie daher einem Arbeitgeber zuordnen. In der Standardauslieferung steht Ihnen hierzu das Merkmal DSBAG (Zuordnung von Betrieben zu Arbeitgebern) zur Verfügung).

Weitere Informationen finden Sie im IMG Abrechnung Deutschland Auswertungen und Statistiken  Schwerbehinderung in den Abschnitten Betriebe definieren und Arbeitgeber definieren .

Stammdaten

Sie haben im Infotyp Behinderung (0004) die betroffenen Mitarbeiter entsprechend ihrer Behinderung gekennzeichnet.

Bei der Zählung von Arbeitsplätzen und mit Schwerbehinderten besetzten Pflichtplätzen dürfen bestimmte Personengruppen laut Schwerbehindertengesetz nicht berücksichtigt werden. Mitarbeiter, die zu einer dieser Personengruppen zählen, haben Sie im Infotyp Statistik (0033) entsprechend gekennzeichnet.

Funktionsumfang

Selektion

Über die Felder Personalnummer und Mitarbeiterkreis bestimmen Sie, für welche Mitarbeiter die Statistik erstellt wird. Falls Sie keine Angaben machen, werden alle Mitarbeiter selektiert.

Erhebungsjahr

Hier geben Sie das Jahr ein, für das Sie die Statistik erstellen möchten.

Angaben zur Gestalt der Auswertung

Hier bestimmen Sie die Absenderangaben , die Ausgabeart der Anzeigen sowie die Art Arbeitgeber (privater Arbeitgeber, Bundesbehörde etc.). Weitere Informationen erhalten Sie in der Feldhilfe.

Zusammenfassungsregeln zur Definition von Betrieben und Arbeitgebern

Hier geben Sie die Merkmale zur Zusammenfassung von Betriebsteilen zu Berichtsbetrieben und von Berichtsbetrieben zu Arbeitgebern an. In der Standardauslieferung stehen hierfür die Merkmale DBZU (Zusammenfassung von Betriebsstätten zu einem Betrieb) und DSBAG (Zuordnung von Betrieben zu Arbeitgebern) zur Verfügung.

Aktivitäten

Wählen Sie Personal -> Personalabrechnung -> Deutschland -> Folgeaktivitäten -> Jährliche -> Listen/Statistik -> Schwerbehindertenverzeichnis und -anzeige.

Geben Sie die erforderlichen Daten ein und führen Sie den Report aus.