Gemäß dem Schwerbehindertengesetz sind Sie als Unternehmen verpflichtet, zu Beginn jeden Jahres eine Statistik über die Anzahl der Arbeitsplätze im Unternehmen sowie die Anzahl der beschäftigten Schwerbehinderten zu erstellen. Aufgrund dieser Angaben wird eine eventuell zu zahlende Ausgleichsabgabe berechnet.
Der Report erstellt die geforderte Statistik, unterteilt in Schwerbehindertenverzeichnis und Schwerbehindertenanzeige.
Die Schwerbehindertenanzeige wird für das zuständige Arbeitsamt und die Hauptfürsorgestellen erstellt. Die Schwerbehindertenanzeige umfasst:
die Gesamtzahl der Arbeitsplätze
die Zahl der beschäftigten Schwerbehinderten, Gleichgestellten und sonstigen anrechenbaren Personen
eventuelle Mehrfachanrechnungen
die Höhe der Gesamt-Ausgleichsabgabe
Das Schwerbehindertenverzeichnis wird für das zuständige Arbeitsamt erstellt. Es werden sämtliche schwerbehinderten Mitarbeiter samt Grad und Einstufung der Behinderung aufgeführt.
Die Schwerbehindertenanzeige und das Schwerbehindertenverzeichnis erstellt der Report RPLEHAD0 pro Betrieb im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes. Personalbereiche, die nach dem Betriebsverfassungsgesetz einen Betrieb darstellen, müssen Sie zu einem Berichtsbetrieb zusammenfassen. In der Standardauslieferung steht Ihnen hierzu das Merkmal DSBZU (Zusammenfassung von Betriebsstätten zu einem Betrieb) zur Verfügung.
Die Anzahl der Schwerbehinderten insgesamt ermittelt der Report RPLEHAD0 pro Arbeitgeber. Die einzelnen Berichtsbetriebe müssen Sie daher einem Arbeitgeber zuordnen. In der Standardauslieferung steht Ihnen hierzu das Merkmal DSBAG (Zuordnung von Betrieben zu Arbeitgebern) zur Verfügung).
Weitere Informationen finden Sie im IMG
Abrechnung Deutschland
Auswertungen und Statistiken
Schwerbehinderung
in den Abschnitten
Betriebe definieren
und
Arbeitgeber definieren
.
Sie haben im Infotyp
Behinderung
(0004) die betroffenen Mitarbeiter entsprechend ihrer Behinderung gekennzeichnet.
Bei der Zählung von Arbeitsplätzen und mit Schwerbehinderten besetzten Pflichtplätzen dürfen bestimmte Personengruppen laut Schwerbehindertengesetz nicht berücksichtigt werden. Mitarbeiter, die zu einer dieser Personengruppen zählen, haben Sie im Infotyp
Statistik
(0033) entsprechend gekennzeichnet.
Über die Felder
Personalnummer
und
Mitarbeiterkreis
bestimmen Sie, für welche Mitarbeiter die Statistik erstellt wird. Falls Sie keine Angaben machen, werden alle Mitarbeiter selektiert.
Hier geben Sie das Jahr ein, für das Sie die Statistik erstellen möchten.
Hier bestimmen Sie die
Absenderangaben
, die
Ausgabeart der Anzeigen
sowie die
Art Arbeitgeber
(privater Arbeitgeber, Bundesbehörde etc.). Weitere Informationen erhalten Sie in der Feldhilfe.
Hier geben Sie die Merkmale zur Zusammenfassung von Betriebsteilen zu Berichtsbetrieben und von Berichtsbetrieben zu Arbeitgebern an. In der Standardauslieferung stehen hierfür die Merkmale DBZU (Zusammenfassung von Betriebsstätten zu einem Betrieb) und DSBAG (Zuordnung von Betrieben zu Arbeitgebern) zur Verfügung.
Wählen Sie
Personal -> Personalabrechnung -> Deutschland -> Folgeaktivitäten -> Jährliche -> Listen/Statistik -> Schwerbehindertenverzeichnis und -anzeige.
Geben Sie die erforderlichen Daten ein und führen Sie den Report aus.