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 Abrechnung und Auszahlung der Rentenbasisbezüge

Verwendung

In der Personalabrechnung werden die Rentenbasisbezüge aus dem Infotyp Rentenbasisbezüge (0201) direkt eingelesen.

Funktionsumfang

Jede einzelne Rente, die abrechnungsrelevant ist, wird mit Lohnart und Betrag in die Verarbeitungstabellen der Abrechnung eingestellt. Beim Einlesen der Renten erfolgt eine Umsetzung des jeweiligen Leistungsträgers in die Kontierungsmerkmale Kostenrechnungskreis , Kostenstelle und Geschäftsbereich .

Versorgungsfreibetrag bei Hinterbliebenenrenten

Die Abrechnungsfunktionalität der Rentenbasisbezüge ermöglicht es, Versorgungsfreibeträge abhängig von der Rentenart zu gewähren, d.h. in der Regel abhängig davon, ob es sich um Eigen- oder Hinterbliebenenrenten handelt.

Auszahlung von Renten

Die Auszahlung von Renten erfolgt über die Personalabrechnung. Im Abrechnungslauf werden die Daten aus dem Infotyp Rentenbasisbezüge (0201) eingelesen und entsprechend verarbeitet.

Die Verarbeitung der Daten zur betrieblichen Altersversorgung ist in die Personalabrechnung Deutschland (Personalrechenschema D000) integriert.

In dem Teilschema Grunddaten Deutschland (DGD0) werden über die Funktion P0201 (Einlesen Rentenbasisbezüge) die Daten des Infotypen Rentenbasisbezüge (0201) eingelesen.

In Abhängigkeit dieser Daten erfolgt eine Weiterverarbeitung in spezifischen Personalrechenregeln für die betriebliche Altersversorgung. Ausgangspunkt ist im Personalrechenschema Aliquotierung und Abstellung (DAL0) die Personalrechenregel Potentielle in echte Versorgungsbezüge umwandeIn (DR10). In dieser Personalrechenregel werden weitere Verarbeitungsschritte anhand von Personalrechenregeln durchgeführt:

  • Laufende Versorgungsbezüge verarbeiten (DR11)

  • Sonstige Versorgungsbezüge verarbeiten (DR12)

  • Versorgungsbezüge mit 1/2 Steuersatz verarbeiten (DR13)

  • Mehrjährige Versorgungsbezüge verarbeiten (DR14)

Bei den genannten Personalrechenregeln handelt es sich um Muster, die Sie im Customizing gegebenenfalls Ihren unternehmensspezifischen Bedingungen anpassen müssen.