Das kombinierte Verfahren ermittelt:
ein versorgungsfähiges Einkommen
relevante Dienstzeitjahre über den Anspruchszeitraum und bewertet Jahresbereiche mit Prozentsätzen
Der sich ergebende Prozentsatz aus der Dienstzeitbewertung wird auf das versorgungsfähige Einkommen angewendet.
Die Dienstzeitbewertung wird entweder für Einkommensbereiche separat durchgeführt oder für das Gesamteinkommen als Selektionskriterium.
Das Verfahren berücksichtigt:
Mindest- und Festbesitzstände zeitraumbezogen
Gesetzliche Zuwachsermittlung mit ratierlicher Kürzung bei Unverfallbarkeit
Das kombinierte Berechnungsverfahren stellt in der Regel eine Maximalrente dar auf die andere Renten, auch externe, angerechnet werden können.
Durchschnittliches Einkommen der letzten 24 Monate: EUR 10.000
Dienstjahre: 40
01. bis 05. Dienstjahr: 1% für Einkommen 0 bis RVBGJ
06. bis 40. Dienstjahr: 2% für Einkommen 0 bis RVBGJ
Bei 2 % * EUR 10.000 = EUR 200
In Abzug zu bringen ist:PK-Rente (errechnet): EUR 50
Rente: EUR 200 – EUR 50 = EUR 150