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 Ausmachender Nettobetrag

Der Ausmachende Nettobetrag ist der Betrag, der aufgrund des aktuellen Vorgangs auf dem Bankverrechnungskonto gebucht wird, also zahlungswirksam wird. Der Ausmachende Nettobetrag kann auch den Wert 0 annehmen, wenn der Vorgang keinerlei Zahlungen verursacht.

Falls Sie für einzelne Bewegungen eine abweichende Abrechnungswährung angegeben haben, werden u.U. zwei Nettobeträge in den zwei unterschiedlichen Abrechnungswährungen berechnet.

Der Ausmachende Nettobetrag wird wie folgt berechnet:

  • Bewegungen mit den Bewegungstypen TTEN (Endfällige Tilgung), TD (Dividende), TZ (Nominalzinsen), TDA (Ausschüttung), TDB (Bonus) und KTR (Rückforderbare Steuer) werden als eingehende Zahlungen eingerechnet und erhöhen den Ausmachenden Nettobetrag.

  • Bewegungen der Bewegungstypen XN (Nachzahlung), KT (Steuer), KA (Aktivierte Nebenkosten) und KN (Nicht aktivierte Nebenkosten) werden als ausgehende Zahlungen interpretiert und verringern den Ausmachenden Nettobetrag.

  • Alle anderen Bewegungen wirken sich nicht auf den Ausmachenden Nettobetrag aus.

  • Eine Bewegung fließt weiterhin nur dann in den Ausmachenden Nettobetrag ein, wenn das Zahlungseingangs-Kennzeichen bei der Bewegungsart der Bewegung initial ist. Andernfalls wird davon ausgegangen, daß die Bewegung über ein Forderungskonto gebucht wird und nicht zahlungswirksam wird.