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 Abschreibungen auf abgegangene Anlagen (Finnland)

Verwendung

Die finnischen Steuergesetze erlauben die degressive Abschreibung von Sachanlagen. Die Abschreibungsmodalitäten sind abhängig von der Anlagenart. Dabei können die Anlagen nicht nur steuerrechtlich länger abgeschrieben werden als es das Handelsrecht erlaubt; es können auch Anlagen weiter abgeschrieben werden, die durch Verkauf oder Verschrottung bereits abgegangen sind.

Nachfolgend erhalten Sie Informationen darüber, welchen Systemeinstellungen Sie vornehmen müssen, um die Abschreibung nicht mehr vorhandener Anlagen mit Hilfe spezieller EVL-Anlagen abzubilden ( E nnakko v ero l ainmukaiset poistot – Steuerrechtliche Abschreibung).

Hinweis Hinweis

Die Zusammensetzung der in diesem Abschnitt genannten Abschreibungsschlüssel hat exemplarischen Charakter. Stellen Sie bitte selber sicher, daß die verwendeten Abschreibungsschlüssel der steuerrechtlichen Gesetzgebung entsprechen.

Ende des Hinweises

Funktionsumfang

Die EVL-Abschreibung kann dazu führen, daß eine Reihe von Anlagen, die bereits verkauft oder verschrottet sind, im steuerrechtlichen Bewertungsbereich noch Werte führen. Damit weiterhin Abschreibungen vom Restbuchwert im steuerrechtlichen Bewertungsbereich gerechnet werden können, müssen die Werte dieser Anlagen auf spezielle EVL-Anlagen transferiert werden. Die Abschreibung läuft dann auf diesen EVL-Anlagen weiter, während der Stammsatz der Originalanlage bereits archiviert werden kann.

Legen Sie sinnvollerweise für jede Anlagenklasse eine EVL-Anlage an. Diese muß im steuerrechtlichen Bewertungsbereich die gleichen Abschreibungsregeln haben wie die anderen Anlagen dieser Anlagenklasse.

Bewertungsplan

Kopieren Sie den für Finnland vorkonfigurierten Bewertungsplan 0FI.

Bewertungsbereiche

Einstellungen

Bewertungsbereich

Einstellung (Pfad im Customizing der Anlagenbuchhaltung)

02 (jährliche, steuerrechtlich zulässige Abschreibung)

  • echter Bewertungsbereich ( Anfang des Navigationspfads Bewertung allgemein Navigationsschritt Bewertungsbereiche Navigationsschritt Bewertungsbereiche definieren Ende des Navigationspfads )

  • es werden keine Werte im Hauptbuch gebucht

  • Positive und negative Restbuchwerte erlaubt

  • übernimmt die AHK-Werte von Bereich 01 ( Anfang des Navigationspfads Bewertung allgemein Navigationsschritt Bewertungsbereiche Navigationsschritt AHK-Wertübernahme festlegen Ende des Navigationspfads )

  • Buchen erfolgt einmal jährlich ( Anfang des Navigationspfads Integration mit dem Hauptbuch Navigationsschritt Abschreibungen in das Hauptbuch buchen Navigationsschritt Periodizität/Kontierungsregeln festlegen Ende des Navigationspfads )

  • Vorzeichenregel für Sonderabschreibung: Alle Werte sind erlaubt ( Anfang des Navigationspfads Abschreibungen Navigationsschritt Sonderabschreibungen Navigationsschritt Bewertungsbereiche bestimmen Ende des Navigationspfads )

  • Übertragung von Rücklagen: Alle Werte sind erlaubt ( Anfang des Navigationspfads Spezielle Bewertungen Navigationsschritt Übertragene Rücklagen Navigationsschritt Bewertungsbereiche bestimmen Ende des Navigationspfads )

03 (jährliche, handelsrechtlich zulässige Abschreibung)

  • übernimmt die AHK-Werte von Bereich 01

  • Buchen erfolgt einmal jährlich

04 (jährliche Abschreibungsdifferenz 02-03)

  • Buchen der Bestände im Hauptbuch periodisch

  • Negativer Restbuchwert erlaubt

  • Vorzeichenregel für Normalabschreibung: Alle Werte sind erlaubt

  • Vorzeichenregel für Sonderabschreibung: Alle Werte sind erlaubt

  • Übertragung von Rücklagen: Alle Werte sind erlaubt

  • Vorzeichen Anschaffungswerte: Alle Werte sind erlaubt (T093-VZANS)

Abschreibungsschlüssel

Sie benötigen folgende Abschreibungsschlüssel:

AfA-Schlüssel

AfA-Art

AfA-Methode

FI04

N

Prozentsatz explizit 4%

Bezugswert: Restbuchwert (24)

Kein Rechnen nach Ende der Plandauer (Basismethode)

Kein Rechnen auch unter Null (Basismethode)

Periodensteuerung: Per Jahresbeginn (06, Periodenmethode)

FI07

"

"

"

FI20

N

Prozentsatz explizit EVL 20%

Bezugswert: Restbuchwert mit anteiligen Wertberichtigungen (27)

Rechnen nach Ende der Plandauer (Basismethode)

Rechnen auch unter Null (Basismethode)

Periodensteuerung: Per Jahresbeginn (06, Periodenmethode)

FI25

N

Prozentsatz explizit EVL 25%

"

Der Abschreibungsschlüssel muß sowohl auf der Sender- wie auch der EVL-Zielanlage der gleiche sein.

Bewegungsarten

Die Abgangsbewegungsarten sollten keine Werte von Bewertungsbereich 02 übernehmen. Legen Sie Bewegungsarten an für Vollabgänge durch Verkauf bzw. Verschrottung, die nur in Finnland verwendet werden: z.B.

  • 206 anstatt 200 für Abgänge ohne Erlös

  • 216 anstatt 210 für Abgänge mit Erlös

  • 256 anstatt 250 für Abgang von Neuzugang ohne Erlös

  • 266 anstatt 260 für Abgang von Neuzugang mit Erlös.

Für diese Bewegungsarten muß eine spezielle Abgangsbehandlung für den Bereich 02 definiert werden: Erlös passivieren (2). Das führt dazu, daß der Bereich 02 beim Buchen eines Abgangs mit diesen Bewegungsarten nicht verändert wird und dann per Analgentransfer auf eine gesonderte EVL-Anlage umgebucht werden kann.

Wenn Sie mit Massentransfers arbeiten wollen, dann legen Sie außerdem auch hierfür eine eigene Bewegungsart an (im Customizing der Anlagenbuchhaltung unter Anfang des Navigationspfads Vorgänge Navigationsschritt Anlagentransfers Navigationsschritt Automatische Anlagentransfers Navigationsschritt Transfervarianten definieren Ende des Navigationspfads ). Damit können Sie die Anlagen im Anlangengitter identifizieren. Verwenden Sie Bewegungsart 306 an Stelle von Bewegungsart 300 (Umbuchung Altbestand abgehend von aktiver Anlage). Die Bewegungsart sollte auf Bewertungsbereich 02 eingeschränkt werden.

Zeitpunkt des Transfers

Der Transfer wird jährlich durchgeführt nachdem

  • alle Abschreibungs- und Buchungsläufe für das Geschäftsjahr beendet sind

  • der Jahreswechsel durchgeführt wurde.

Die Differenz zwischen dem handelsrechtlichen und dem steuerrechtlichen Bewertungsbereich wird in Finnland normalerweise einmal jährlich gebucht (im Dezember-Buchungslauf).

Aktivitäten

Massentransfer

Legen Sie bei der Umbuchung für jede Anlagenklasse einen Arbeitsvorrat an ( Anfang des Navigationspfads Umfeld Navigationsschritt Arbeitsvorrat Navigationsschritt Erzeugen Ende des Navigationspfads ). Über Anfang des Navigationspfads Bearbeiten Navigationsschritt Arbeitsvorrat anlegen Ende des Navigationspfads können Sie diesem eine Aufgabe zuweisen und ihn abspeichern. Editieren Sie anschließend den Arbeitsvorrat ( Anfang des Navigationspfads Arbeitsvorrat Navigationsschritt Bearbeiten Ende des Navigationspfads ) und geben Sie diesen frei.

Altdatenübernahme ohne EVL-Daten pro Anlage

Es bestehen zwei Alternativen für die Altdatenübernahme:

  • Die steuerliche AfA wird auf Basis der einzelnen Anlage übernommen. Pro Anlage existiert für den Bewertungsbereich 02 der Anschaffungswert. Dieses Verfahren ist dem im nächsten Punkt beschriebenen Verfahren vorzuziehen, wenn die Daten pro Anlage errechnet werden können.

  • Die steuerliche AfA wird pro Anlagenklasse auf einer Anlage übernommen. Dadurch erhält der Bewertungsbereich 02 jeder Anlage den Wert 0. Die steuerliche AfA wird auf der gesonderten Anlage pro Anlagenklasse geführt.

Beispiel Beispiel

Bewertungsber. 01

Bewertungsber. 02 (gesonderte Anlage)

Anschaffungswert

200000

0

Abschreibung

40000

0

Anlagenabgang

150000-

150000-

Restbuchwert

0

112500-

(-150000-(-150000*0,25))

Ende des Beispiels.

Für dieses Verfahren sind die folgenden Punkte zu beachten:

  • Der abgeleitete Bewertungsbereich (Differenz aus Steuerbereich und Bereich 01) muß negative Anschaffungswerte zulassen (T093-VZANSW = '*')

  • Für den Abgang dieser Altanlagen ist eine weitere Bewegungsart anzulegen, die den Mehr-/Mindererlöse auf Anlage kontiert

  • Für diese Bewegungsart muß die Abgangsbehandlung Mehr-/Mindererlös auf Abgangsanlage kontieren (3) für den Bewertungsbereich 02 hinterlegt werden

  • Pro Anlagenklasse ist eine Abgangsanlage zu bestimmen.