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 Residenzzeit/Verweildauer

Mit Residenzzeit bezeichnet man den im Customizing einstellbaren Zeitraum, der verstreichen muss, damit das System Anwendungsdaten eines Archivierungsobjekts archivieren kann. Erst nach Ablauf dieser Zeitspanne werden die Anwendungsdaten von einem Analyseprozess selektiert und unter betriebswirtschaftlicher Sicht auf Archivierbarkeit geprüft.

Die Basis für die Berechnung der Residenzzeit kann je nach Anwendung unterschiedlich sein (z.B. das Erfassungsdatum, das Buchungsdatum, das Warenausgangsdatum). Sie können die Referenzzeit im anwendungsobjektspezifischen Customizing für jedes Archivierungsobjekt in Tagen, Wochen, Monaten oder Jahren einstellen.

Hinweis Hinweis

Wenn Sie den Referenzzeitraum Monat wählen, legt das System pro Monat 31 Tage zu Grunde. Für den Zeitraum Jahr legt das System 365 Tage zu Grunde.

Ende des Hinweises

Beispiel Beispiel

Die Basis für die Berechnung der Residenzzeit ist das Erfassungsdatum, eingestellt ist eine Residenzzeit von drei Monaten. Beim nächsten Archivierungslauf selektiert das System alle Daten zur weiteren Prüfung, die Sie vor mindestens drei Monaten (d. h. vor 3 mal 31 Tagen) erfasst haben. Sind diese Daten auch aus betriebswirtschaflticher Sicht archivierbar, so werden sie archiviert. Daten, die vor weniger als drei Monaten erfasst wurden, archiviert das System nicht. Sie verbleiben in der Datenbank.

Ende des Beispiels.

Mit Verweildauer bezeichnet man den Gesamtzeitraum, den sich Daten von ihrer Erfassung bis zu ihrer Archivierung tatsächlich in der Datenbank befinden. Die Verweildauer kann größer sein als die Residenzzeit und ist nicht im Customizing einstellbar. Sie ist dann größer als die Residenzzeit, wenn z. B. Daten, die das System aufgrund des Kriteriums der Residenzzeit archivieren könnte, andere anwendungsobjektspezifische Archivierungsbedingungen nicht erfüllen. Sie werden daher vom System bei der Archivierung ausgeschlossen.