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  Verwaltung von gesetzlichen Listen

Verwendung

Mit dieser Funktion legen Sie gesetzliche Listen an. Die gesetzlichen Listen können Sie dann Identifikatoren und bestimmten Merkmalen zuordnen .

Einmal im Produktivsystem benutzte Einträge von gesetzlichen Listen dürfen nicht gelöscht werden.

Voraussetzungen

Sie haben die Berechtigung, gesetzliche Listen zu bearbeiten.

Aktivitäten

Gehen Sie folgendermaßen vor, um in der SAP-Komponente Grunddaten und Werkzeuge gesetzliche Listen zu bearbeiten:

Wählen Sie im Menü der Grunddaten und Werkzeuge WerkzeugeLaufende EinstellungenGesetzliche Listen festlegen.

Alternativ dazu können Sie gesetzliche Listen vom Einstiegsbild der Spezifikationssuche aus bearbeiten. Wählen Sie dazu UmfeldGesetzliche Listen bearbeiten .

Führen Sie einen der folgenden Schritte aus:

Wenn Sie eine gesetzliche Liste anlegen wollen, wählen Sie Neue Einträge .

Wenn Sie eine gesetzliche Liste ändern wollen, positionieren Sie den Cursor auf der gesetzlichen Liste und wählen Sie mit Quick-Info Detail .

Sie gelangen auf das Detailbild.

Wenn genau ein Eintrag existiert, gelangen Sie sofort auf das Detailbild.

Geben Sie die erforderlichen Daten ein und sichern Sie.