Mit dieser Funktion legen Sie gesetzliche Listen an. Die gesetzlichen Listen können Sie dann Identifikatoren und bestimmten Merkmalen zuordnen .
Einmal im Produktivsystem benutzte Einträge von gesetzlichen Listen dürfen nicht gelöscht werden.
Sie haben die Berechtigung, gesetzliche Listen zu bearbeiten.
Gehen Sie folgendermaßen vor, um in der SAP-Komponente
Grunddaten und Werkzeuge
gesetzliche Listen zu bearbeiten:
Wählen Sie im
Menü der Grunddaten und Werkzeuge
Werkzeuge
→
Laufende Einstellungen
→
Gesetzliche Listen festlegen.
Alternativ dazu können Sie gesetzliche Listen vom Einstiegsbild der Spezifikationssuche aus bearbeiten. Wählen Sie dazu
Umfeld
→
Gesetzliche Listen bearbeiten
.
Führen Sie einen der folgenden Schritte aus:
Wenn Sie eine gesetzliche Liste
anlegen wollen, wählen Sie
Neue Einträge
.
Wenn Sie eine gesetzliche Liste
ändern wollen, positionieren Sie den Cursor auf der gesetzlichen Liste und wählen Sie
mit Quick-Info
Detail
.
Sie gelangen auf das Detailbild.
Wenn genau ein Eintrag existiert, gelangen Sie sofort auf das Detailbild.
Geben Sie die erforderlichen Daten ein und sichern Sie.