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 Quellensteuermeldung (generisch)

Verwendung

Die Quellensteuermeldung (generisch) können Sie unabhängig davon verwenden, ob Sie in Ihrem Betrieb die Einfache Quellensteuer oder die Erweiterte Quellensteuer einsetzen.

Voraussetzungen

Um den Report zur Quellensteuermeldung (generisch) einsetzen zu können, nehmen Sie im Einstellungsleitfaden des Finanzwesens die jeweiligen Customizing-Einstellungen vor:

  • Für die Einfache Quellensteuer in den Arbeitsschritten unter Anfang des Navigationspfads Grundeinstellungen Finanzwesen Navigationsschritt Quellensteuer Navigationsschritt Quellensteuer Navigationsschritt Quellensteuermeldung (generisch) Ende des Navigationspfads

  • Für die Erweiterte Quellensteuer in den Arbeitsschritten unter Anfang des Navigationspfads Grundeinstellungen Finanzwesen Navigationsschritt Quellensteuer Navigationsschritt Erweiterte Quellensteuer Navigationsschritt Quellensteuermeldung (generisch) Ende des Navigationspfads

Funktionsumfang

Sie können die Quellensteuermeldung (generisch) in allen Ländern zu internen Berichtszwecken einsetzen.

Weitherhin können Sie die Quellensteuermeldung (generisch) zur Erstellung Ihreroffiziellen Quellensteuermeldungverwenden. Sie können die Quellensteuermeldung in allen Ländern einsetzen, u.U. sind hier jedoch landesspezifische Anpassungen notwendig.

Für folgende Länder stellt SAP bereits landesspezifische Voreinstellungen in Form von BADIs u.ä. zur Verfügung:

Die Berichte und Meldungen erstellen Sie mit Hilfe des Reports RFIDYYWT.

Weitere Information zur Quellensteuermeldung (generisch) finden Sie in der Berichtsdokumentation zum Quellensteuerreporting(RFIDYYWT).

Aktivitäten

  1. Nehmen Sie die notwendigen Customizing-Einstellungen vor.

  2. Überprüfen Sie, ob der Report Ihren landesspezifischen Anforderungen entspricht; ggf. passen Sie den Report an.

  3. Führen Sie die Quellensteuermeldung (generisch) durch.