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  Netznutzungsabrechnung

Der Lieferant des „offenen Vertrags“ empfängt für Kunden, für die Teilbelieferung zulässig ist, i.d.R. keine Netznutzungsrechnungen. Falls ausnahmsweise ein „All-Inclusive“-Vertrag zur Anwendung kommt, werden die gesamten Netznutzungsentgelte dem Lieferanten des „offenen Vertrags“ in Rechnung gestellt. Der Lieferant LO verrechnet den Netznutzungsanteil der Fahrplan-Lieferung mit dem Kunden. Es existieren keine teilbelieferungsspezifischen Anforderungen an die Netznutzungsabrechnung.

Der Fahrplan-Lieferant empfängt keine Netznutzungsrechnungen. Diese werden durch den Endkunden beglichen. „All-Inclusive“-Vertrag kommt bei Fahrplan-Lieferung nicht zur Anwendung.

Der elektronische Versand der Netznutzungsrechnung an Endkunden wird hier nicht betrachtet.

Netznutzungsabrechnung im Gas-Markt wird hier nicht betrachtet.