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 Ausgleichen offener Posten

Verwendung

Offene Posten stellen unerledigte Vorgänge dar. So wird z.B. eine nicht bezahlte Rechnungsposition auf dem Kreditorenkonto als offener Posten geführt, bis sie bezahlt wird.

Die offenen Posten eines Kontos können ausgeglichen werden, wenn ihnen ein gleich hoher Betrag auf der Gegenseite zugeordnet werden kann. Der Saldo der einander zugeordneten Posten muss also Null ergeben.

Beim Ausgleichen werden diese Posten mit einer Ausgleichsbelegnummer und dem Datum des Ausgleichs versehen. Dadurch werden zum Beispiel Rechnungen auf einem Kreditorenkonto als bezahlt und Posten eines Bankverrechnungskontos als geklärt gekennzeichnet.

Integration

Das Ausgleichen ist flexibel. Sie können mehrere Konten, verschiedene Kontoarten (Sachkonto, Kreditor, Debitor), Konten aus mehreren Buchungskreisen und Sonderhauptbuchvorgänge in einem Ausgleichsvorgang bearbeiten.

Voraussetzungen

Sie können nur offene Posten ausgleichen, die auf Konten mit Offene-Posten-Verwaltung gebucht wurden. Debitoren- und Kreditorenkonten werden automatisch in dieser Weise geführt. Für Sachkonten muss dies im Stammsatz angegeben werden. Die folgenden Sachkonten werden i.d.R. mit Offene-Posten-Verwaltung geführt:

  • Scheckverrechnungskonten (Bankverrechnungskonten)

  • Wareneingang / Rechnungseingang

    Informationen über diese Sachkonten finden Sie in der SAP-Bibliothek unter Materialwirtschaft

  • Lohnverrechnungskonto

    Informationen über diese Sachkonten finden Sie in der SAP-Bibliothek unter Personaladministration und -abrechnung

Aktivitäten

In der Regel setzen Sie das Zahlungsprogramm ein, um Rechnungen zu begleichen. Daher ist ein manuelles Ausgleichen offener Posten in der Regel nicht erforderlich. In einigen Fällen werden Sie jedoch Posten manuell ausgleichen müssen, z.B. wenn Ihr Kreditor eine Rückzahlung leistet oder das Lastschriftverfahren vereinbart ist.