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  Bilanzierung

Im Strom-Markt kennt der Verteilnetzbetreiber keine Teilbelieferung. Er ordnet zu Bilanzierungszwecken den vollständigen Verbrauch des Kunden dem Lieferanten mit dem offenen Liefervertrag zu.

Im Gas-Markt erfolgt die Zuordnung der gemessenen Energiemengen für die Fahrplan-Lieferanten (zwecks Bilanzierung oder Netznutzungsabrechnung) nach verschiedenen Allokationsmodellen:

• Prozentuelle Aufteilung gemäß Fahrplan,

• Prozentuelle Aufteilung gemäß gebuchter Kapazität

• Prozentuelle Aufteilung gemäß einem abgestimmten, festen Prozentsatz

• Keine Aufteilung für Fahrplan-Lieferungen (es existiert ein offener Vertrag)

• Aufteilung für Fahrplan-Lieferungen bis zum festgelegten Limit (es existiert ein offener Vertrag)

Die zum Einsatz kommende Allokationsregel wird bei Vertragsabschluss (bzw. –Änderung) zwischen dem Netzbetreiber und allen beteiligten Lieferanten ausgehandelt. Änderungshäufigkeit ist i.d.R. seltener als einmal pro Jahr.