Neben dem Basiscustomizing der Archivierung müssen Sie die Residenzzeit festlegen, die das Vorlaufprogramm bei der Archivierbarkeitsprüfung auswertet.
Hinweis
Die Residenzzeit sollte mindestens 3 Monate betragen.
Die Residenzzeit ist die Zeitspanne (in Kalendermonaten), die zwischen der letzten Änderung eines Beleges und dem Ausführen des Vorlaufprogramms, genauer gesagt dem Setzen des Archivierungskennzeichens, liegen muß.
Pflegen Sie die Residenzzeit im Einführungsleitfaden des
Haushaltsmanagements
im Arbeitsschritt
Belegarten definieren.