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 Beispiel zur Soll=Ist-Leistungsverrechnung

Die Verwaltungskostenstelle 920 plant die Erstellung von 300 Verwaltungsstunden. Die Verwaltungskostenstelle 921 plant die Aufnahme von 300 Stunden von Kostenstelle 920 und die Erstellung von 500 Verwaltungsstunden. Die Betriebswerkstatt, Kostenstelle 122, plant die Aufnahme von 100 Stunden von Kostenstelle 921 und die Erstellung von 200 Reparaturstunden. Die Kostenstelle Fuhrpark 110 plant die Aufnahme von 400 Stunden und die Leistungserstellung von 5000 km. Die Planung wurde im Rahmen der Planabstimmung bereits abgestimmt.

Die Kostenstelle Fuhrpark, 110, erbringt eine tatsächliche Leistung von 6000 km und die Betriebswerkstatt leistet 140 Reparaturstunden. Daraus ergibt sich ein Beschäftigungsgrad des Fuhrparks von 120% und ein Beschäftigungsgrad der Betriebswerkstatt von 70%.

Aufgrund des geänderten Beschäftigungsgrades bezieht die Betriebswerkstatt nur 70%*100 Stunden = 70 Stunden, der Fuhrpark jedoch 120%*400 Stunden = 480 Stunden von der Verwaltungskostenstelle 921. Die Verwaltungskostenstelle 921 muß also 550 Stunden erbringen. Das entspricht einem Beschäftigungsgrad von 110%.

Durch den geänderten Beschäftigungsgrad der Kostenstelle 921 muß auch deren Leistungsaufnahme von Kostenstelle 920 auf 110% auf 330 Stunden steigen. Die Verwaltungskostenstelle 920 muß also 330 Stunden erbringen. Das entspricht einem Beschäftigungsgrad von 110%.