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 Archivierungszeiträume und -kriterien (FI-FM)

Damit nur die Belege aus dem System archiviert werden, die nicht mehr benötigt werden, müssen eine Reihe von Bedingungen erfüllt sein. Erst wenn alle Bedingungen erfüllt sind, setzt das Vorlaufprogramm das Archivierungskennzeichen im Belegkopf des jeweiligen Beleges. Das Archivierungskennzeichen kann ausschließlich durch das Vorlaufprogramm gesetzt werden. Wenn das Kennzeichen gesetzt wurde, ist der Beleg nicht mehr änderbar. Das Archivierungskennzeichen kann nicht entfernt werden.

Voraussetzungen zum Setzen des Archivierungskennzeichens:

  • Sie müssen berechtigt sein, den Beleg zu archivieren. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: Berechtigungen Mittelvormerkungen (FI-FM) .

  • Der Beleg muß für einen bestimmten Zeitraum (Residenzzeit) erledigt sein und darf in der Zwischenzeit nicht mehr geändert worden sein. Zu den Belegänderungen zählen auch die Abbaubuchungen.

Hinweis Hinweis

Informationen zu Beleg, insbesondere über das letzte Änderungsdatum und ob das Archivierungskennzeichen gesetzt wurde, finden Sie im Belegkopf. Die Detailinformationen zum Belegkopf rufen Sie in der Beleganzeige über Anfang des Navigationspfads Springen Navigationsschritt Detail Belegkopf Ende des Navigationspfads auf.

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