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  Fahrplanerstellung

Im Dienstleistungsmodell wickelt der Lieferant des offenen Vertrages die Fahrplanlieferungen dienstleistend für den Kunden ab:

Der Kunde vereinbart mit dem Fahrplan-Lieferanten einen Lieferfahrplan.

Der Kunde teilt den Fahrplan seinem Lieferanten mit dem offenen Liefervertrag mit.

Der Lieferant mit dem offenen Liefervertrag saldiert den Fahrplan mit etwaigen eigenen Fahrplänen an den betreffenden Bilanzkreis und meldet den Fahrplan nach Abstimmung mit diesem an den Übertragungsnetzbetreiber (Fahrplan vom Bilanzkreis des Fahrplan-Lieferanten zum Bilanzkreis des Lieferanten mit dem offenen Liefervertrag).

Das TPI-Modell (dt. Strom-Markt) ist nicht relevant.

Fahrplanermittlung im Gas-Markt wird hier nicht betrachtet.