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  Sonstige Aspekte

Unterbrechbare Verbraucheinrichtungen

Anwendungsbereich:

• Elektro-Speicherheizung

• Elektro-Wärmepumpe

• Gesteuerte Elektro-Direktheizung

• Andere gesteuerte Elektro-Wärmegeräte, z.B. Warmwasserspeicher

Lieferantenwechsel

Bezogen auf den Lieferantenwechsel existieren keine teilbelieferungsspezifischen Anforderungen. D.h. wenn nur ein Zählpunkt existiert (z.B. Verbrauch inkl. Elektro-Speicherheizung), darf der Kunde nur einen Lieferanten haben. Ein Lieferantenwechsel wird dann angestoßen, wenn ein neuer Lieferant den Gesamtverbrauch am Zählpunkt einstellt (oder die Messeinrichtung vorher umgebaut wird:separater Zählpunkt für Elektro-Speicherheizung existiert). Der Prozess entspricht dem Standradlieferantenwechselprozess.

Lastprofile

Es muss möglich sein temperaturabhängige synthetische Profile zu definieren und bei der Bilanzierung zählpunktscharf zu berücksichtigen (inkl. Verbrauchsfaktorfortschreibung). Diese Anforderung wird hier nicht näher betrachtet, weil keine teilbelieferungsspezifischen Aspekte existieren.

Bilanzierung

Bei der Bilanzierung muss der Verbrauch der unterbrechbaren Verbrauchseinrichtung und der Restverbrauch dem Bilanzkreis des Lieferanten zugeordnet werden. Wenn nur ein Zählpunkt existiert (z.B. Verbrauch inkl. Elektro-Speicherheizung), müssen bei der Bilanzierung zwei synthetische Profile berücksichtigt werden.

Zusatzinfo: Der VNB veröffentlicht die mittlere Tagestemperatur (z.B. Homepage). Der Lieferant kann diese Information für die Fahrplanerstellung nutzen. Die Klimazone der einzelnen Zählpunkte wird durch den VNB kommuniziert. Der Lieferant ändert die Prognose pro Zählpunkt nur dann, wenn signifikante Abweichung im Verbrauchsverhalten vorliegt (nicht temperaturabhängig).

KWK

KWK-Anlage ist dann förderungsfähig, wenn ein Zertifikat vorliegt (Zündunterstützung < 10%). Die gemessene Einspeisung wird dann komplett dem Bilanzkreis des Gebietsversorgers zugeordnet. Es gibt somit keine Teilbelieferungsaspekte (Gemeinschaftskraftwerke werden hier nicht betrachtet).

EEG

Gemessene EEG-Menge wird komplett einem entsprechenden EEG-Bilanzkreis zugeordnet. Für die Mehr-Mindermengen-Ermittlung kann ein anderer EEG-Bilanzkreis relevant sein (d.h. nachträgliche Änderung des Bilanzkreises, wenn Einspeisung <> Prognose, muss möglich sein). Es existieren keine teilbelieferungsspezifischen Anforderungen an die Bilanzierung.