Damit nur Daten archiviert werden, die für aktuelle Geschäftsprozesse nicht mehr relevant sind, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Die Einhaltung dieser Bedingungen wird durch mehrere Prüfungen des Schreibprogramms sichergestellt.
Stammdaten sind grundsätzlich nur dann archivierbar, wenn für sie die Löschvormerkung im Stammsatz des jeweiligen Bereichs gesetzt ist. Diese Vormerkung können Sie einzeln für jeden Bereich setzen.
Bei der Archivierung von allgemeinen Daten zum Debitorenstamm prüft das System automatisch, ob folgende Bedingungen erfüllt sind:
Die Löschvormerkung ist gesetzt.
Der Debitor ist nicht zum Löschen gesperrt.
Es gibt keine weiteren abhängigen Daten der folgenden Typen:
Geschäftspartner des Debitors
Werke des Debitors
Debitor/Kreditor-Verknüpfungen
buchungskreisabhängige Daten (FI-Daten)
Vertriebsdaten (SD-Daten)
Partnerrollen des Debitors
Zusätzliche Prüfungen können anhand des BAdI FI_ACCRECV_CHECK implementiert sein.
Bei der Archivierung von FI-Daten zum Debitorenstamm prüft das System automatisch, ob folgende Bedingungen erfüllt sind:
Die Löschvormerkung ist gesetzt.
Der Debitor ist nicht zum Löschen gesperrt.
Es gibt keine weiteren abhängigen Daten der folgenden Typen:
Verkehrszahlen
Sonderhauptbuchverkehrszahlen
offene Posten
ausgeglichene Posten
Posten auf Filialen
Debitor/Kreditor-Verknüpfungen
vorerfasste Belege
Zusätzliche Prüfungen können anhand des BAdI FI_ACCRECV_CHECK_FI implementiert sein.
Bei der Archivierung von SD-Daten zum Debitorenstamm prüft das System automatisch, ob folgende Bedingungen erfüllt sind:
Die Löschvormerkung ist gesetzt.
Es gibt keine weiteren abhängigen Daten der folgenden Typen:
Partnerrollen des Debitors
Zusätzliche Prüfungen können anhand des BAdI FI_ACCRECV_CHECK_SD implementiert sein.