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  Lieferantenwechsel

Der Verteilnetzbetreiber kommuniziert nur mit dem Lieferanten mit einem „offenen Vertrag“. Ein Lieferantenwechsel kommt nur dann zustande, wenn der Kunde den „offenen Vertrag“ mit einem Neuen Lieferanten abschließt. Der Prozess im Strom-Markt entspricht dem Standardlieferantenwechsel.

Der Wechsel eines Fahrplan-Lieferanten wird durch den Kunden abgewickelt und ist für den Lieferanten des „offenen Vertrags“ bzw. den Verteilnetzbetreiber nicht sichtbar.

Lieferantenwechsel im Gas-Markt wird hier nicht betrachtet.