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 Steuerkennzeichen für steuerfreie Umsätze?

Auch für Umsätze, die umsatzsteuerfrei sind, können Sie Kennzeichen für die Umsatzsteuer anlegen. Der Steuersatz ist in diesem Fall Null Prozent. Beim Buchen eines solchen Vorgangs geben Sie das Steuerkennzeichen an. Es wird in der Belegposition gespeichert. Diese Vorgänge können dadurch bei der Umsatzsteuervoranmeldung separat ausgewiesen werden.

Sie können nicht steuerrelevante Vorgänge jedoch auch ohne Kennzeichen buchen, wenn das Sachkonto im Stammsatz entsprechend gekennzeichnet ist. Das Kennzeichen: Buchung ohne Steuer erlaubt muß markiert sein. Dies ist insbesondere in den Ländern erforderlich, in denen die Steuerberechnung mit Hilfe eines Jurisdiction Codes erfolgt, da man sonst bei nicht steuerrelevanten Buchungen auch immer noch einen Dummy-Jurisdiction Code erfassen bzw. in den zugehörigen Stammsätzen (Kostenstelle, Debitor, etc.) ablegen müßte. Für alle anderen Länder ist diese Steuerung nicht notwendig, da es hier genügt, ein Steuerkennzeichen "Umsatz nicht steuerbar" mit Null Prozent anzulegen, dieses bei den entsprechenden Vorgängen zu erfassen und im Steuerreporting dieses Kennzeichen nicht zu berücksichtigen.

Die Buchungen ohne Steuerkennzeichen generieren keine Steuerinformationen. Sie werden daher von den Programmen für das Steuerreporting nicht berücksichtigt.

Falls auf ein steuerrelevantes Konto ohne Steuerkennzeichen gebucht wird, so erfolgt eine Warnung. Sie können diese Warnung ausschalten. Dies tun Sie Einführungsleitfaden des Finanzwesens unter Nachrichtensteuerung für Steuern ändern . Siehe auch Systemeinstellungen über den Einführungsleitfaden vornehmen .

Achtung Achtung

Das Umsatzsteuerkennzeichen und die zugehörige Definition dürfen nicht gelöscht oder geändert werden, wenn Posten damit gebucht wurden. Anderenfalls würden die Steuerbeträge bei der Umsatzsteuervoranmeldung mit falschen Steuersätzen ausgewiesen oder, wenn eine Steuerkorrektur bei Zahlungsvorgängen vorgesehen ist, fehlerhafte Korrekturen vorgenommen. Insbesondere bei einer Steuererhöhung dürfen alte Kennzeichen nicht geändert oder gelöscht werden, sondern muß ein neuer Eintrag mit dem erhöhten Steuersatz aufgenommen werden.

Eine Ausnahme bilden hier Steuerdefinitionen mit Jurisdiction Code. Die Prozentsätze sind datumsabhängig. Eine Steuerkorrektur bei Skontoabzug ist hier jedoch nicht zulässig.

Ende der Warnung.