Es gibt zwei Arten von Änderungsdienst:
Änderungsdienst mit zeitlicher Gültigkeit (Gültig-ab Datum)
Im Änderungsstammsatz der Änderungsnummer wird ein Gültig-ab Datum angegeben, zu dem die Änderungen mit der Änderungsnummer gültig sind.
Beispiel
Sie können eine Änderungsnummer anlegen, die als Gültig-ab Datum den 01.01.2002 enthält. Alle Änderungen mit der Änderungsnummer sind ab diesem Datum gültig.
Änderungsdienst mit Parametergültigkeit
Im Änderungsstammsatz der Änderungsnummer werden eine Gültigkeitsart und die Gültigkeitsparameter angegeben.
Beispiel
Sie können für eine Änderungsnummer die Gültigkeitsart KUNDE festlegen und als Parameter verschiedene Kunden angeben, für die die Änderungen gültig sind.
Sie haben einen Änderungsstammsatz im Menü des Änderungsdienstes angelegt, der die Gültigkeitsart enthält:
Wenn Sie mit zeitlicher Gültigkeit arbeiten, muß die Änderungsnummer das Gültig-ab Datum enthalten.
Wenn Sie mit Parametergültigkeit arbeiten, muß der Änderungsstammsatz die Gültigkeitsart und die Gültigkeitsparameter enthalten sowie eine entsprechende Bewertung der Parameter (z.B. Parameter KUNDE mit Bewertung KUNDE = 'Schmitt').
Für jeden Änderungsstammsatz müssen Sie angeben, welche Objekttypen mit dieser Änderungsnummer bearbeitet werden können. Für das Klassensystem gibt es die Objekttypen
Merkmal
,
Merkmale der Klasse
und
Klassifizierung
.
Der Änderungsstammsatz wird über eine Änderungsnummer eindeutig identifiziert.
Sie können folgende Objekte des Klassensystems mit Änderungsdienst bearbeiten:
Objekte |
Aktivität |
Merkmale |
Anlegen, Ändern, Löschen |
Merkmale einer Klasse |
Zuordnen, aus einer Klasse löschen, klassenspezifisch überschreiben |
Klassifizierung |
Klassifizierung anlegen, löschen, ändern |
Es gelten folgende Einschränkungen:
Sobald Sie die Merkmale, Merkmale einer Klasse oder Klassifizierungen einmal mit Änderungsdienst bearbeitet haben, müssen Sie alle weiteren Änderungen ebenfalls mit Änderungsdienst durchführen.
Dokumentation, die Sie zu einem Merkmal hinterlegen können, unterliegt nicht dem Änderungsdienst.