Show TOC Start of Content Area

Object documentationVersorgungseinrichtung  Locate the document in its SAP Library structure

Definition

Versorgungseinrichtungen sind Institutionen, die im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung bestimmte Funktionen übernehmen.

Versorgungseinrichtungen können nach Art ihrer Funktion unterschieden werden in zuständige Firma und Leistungsträger.

·        Zuständige Firma

Die Versorgungseinrichtung, die den Anspruch auf die Versorgungsleistung ursprünglich zugesagt oder die Zuständigkeit dafür übernommen hat.

·        Leistungsträger

Die Versorgungseinrichtung, die die Kosten der Leistung trägt.

Struktur

Die Versorgungseinrichtung als Oberbegriff unterteilt sich, je nach Funktion, in zuständige Firma und Leistungsträger. Im Normalfall werden die Funktionen der zuständigen Firma und des Leistungsträgers von einer Versorgungseinrichtung wahrgenommen.

In Ausnahmefällen können zusagende Firma und Leistungsträger verschiedene Versorgungseinrichtungen sein:

Example

Herr Schmidt ist bei der Muster AG angestellt. Die Muster AG hat Herrn Schmidt im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung eine Altersrente zugesagt und verwaltet Herrn Schmidts Ansprüche.

Die Zahlung der Altersrente wird aber nicht von der Muster AG direkt, sondern über eine Pensionskasse, die Pensionskasse Muster, abgewickelt.

In diesem Beispiel fungiert die Muster AG als zuständige Firma und die Pensionskasse Muster als Leistungsträger.

Falls sich zuständige Firma und Leistungsträger voneinander unterscheiden, kann in bestimmten Situationen die zuständige Firma als Leistungsträger einspringen:

Example

Herr Schmidt hat einen Anspruch auf eine Altersrente. Im Falle der Invalidität erhält er als Leistungsart die Invalidenrente.

Zuständige Firma für Herrn Schmidt ist die Muster AG, Leistungsträger die Muster Pensionskasse. Für den Fall der Invalidität übernimmt jedoch die Muster AG das Risiko und springt als Leistungsträger ein.

Verwendung

Verwenden Sie:

Ziel:

zuständige Firma:

Um diejenigen Versorgungseinrichtungen zu kennzeichnen, die die Ansprüche zusagen und die zugesagten Ansprüche verwalten.

Leistungsträger:

Um diejenigen Versorgungseinrichtungen zu kennzeichnen, die die Versorgungsleistung tatsächlich erbringen.

Dem Leistungsträger werden im Abrechnungslauf die tatsächlichen Kontierungsmerkmale (Buchungskreis, Kostenrechnungskreis, Geschäftsbereich, Kostenstelle) zugeordnet.

 

End of Content Area