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This graphic is explained in the accompanying text Unverfallbare Anwartschaft mit Zuwachsermittlung und ratierlicher Kürzung Locate the document in its SAP Library structure

Unverfallbare Anwartschaften (UA) werden mit folgender Formel berechnet:

UA = (R1 + Z) * M / N

R1 = der bewertete Anspruch vom Eintritt des Mitarbeiters bis zum Austritt aus dem Unternehmen

Z = Zuwachs. Der Zuwachs errechnet sich, indem man den Anspruch über einen fiktiven Gesamtzeitraum vom Eintritt des Mitarbeiters bis zum Erreichen des Endalters laut Versorgungsordnung (in der Regel 65 Jahre) bewertet und von diesem Betrag R1 abzieht.

M = tatsächliche Betriebszugehörigkeit von Firmeneintritt bis Austritt

N = fiktive Betriebszugehörigkeit von Firmeneintritt bis zum Endalter gemäß Versorgungsordnung

 

Die Rentenermittlung (RPCWVSD0) berechnet die Höhe der unverfallbaren Anwartschaft in drei Schritten:

...

       1.      Bewerten der zugesagten Ansprüche bis zum Austritt

       2.      Zuwachsermittlung

       3.      Ratierliche Kürzung

Example

Ihrem Mitarbeiter Paul Schmitt ist ein Anspruch Altersrente zugesagt. Die Höhe des Anspruchs wird mit einem Berechnungsverfahren Dienstzeit auf Einkommen ermittelt. Pro Dienstjahr sollen 0,5% des durchschnittlichen Monatseinkommens eine Jahresrente bilden.

Für Paul Schmitt gelten folgende Angaben:

         Geboren am 01.01.1935

         Eintritt in das Unternehmen: 01.01.1980

         Austritt aus dem Unternehmen: 01.01.1990

         Durchschnittliches Monatseinkommen über den gesamten Anspruchszeitraum: EUR 2.500

         Durchschnittliches Monatseinkommen der letzten zwei Dienstjahre: EUR 3.500

         Endalter gemäß Versorgungsordnung: 65 Jahre

         Betriebszugehörigkeit von Firmeneintritt bis Austritt (M): 10 Jahre

         Fiktive Betriebszugehörigkeit von Firmeneintritt bis zum Endalter gemäß Versorgungsordnung (N): 20 Jahre

Bewerten der zugesagten Ansprüche bis zum Austritt

In einem ersten Schritt bewertet die Rentenermittlung (RPCWVSD0) den Anspruch Altersrente vom Eintritt (01.01.1980) bis zum Austritt (01.01.1990) des Mitarbeiters. Für jedes der insgesamt 10 Jahre bilden 0,5% des monatlichen Durchschnittseinkommens die Höhe des Anspruchs auf Altersrente:

EUR 2.500 * 0,5% * 10 Jahre = EUR 125,00 Altersrente für den Zeitraum bis zum Austritt (R1)

Zuwachsermittlung

In einem zweiten Schritt führt die Rentenermittlung die Zuwachsermittlung durch. Hierfür wird ein fiktiver Gesamtzeitraum betrachtet vom Eintritt (01.01.1980) bis zu dem Tag, an dem der Mitarbeiter das Endalter gemäß Versorgungsordnung (65 Jahre) erreicht. In unserem Beispiel reicht dieser fiktive Gesamtzeitraum demnach vom 01.01.1980 bis zum 01.01.2000 und umfasst 20 Jahre. Auch für diesen fiktiven Gesamtzeitraum bewertet die Rentenermittlung den Anspruch auf Altersrente mit 0,5% pro Dienstjahr. Basis für die Zuwachsermittlung ist laut Versorgungsordnung das durchschnittliche Monatseinkommen der letzten zwei Dienstjahre (EUR 3.500):

EUR 3.500 * 0,5% * 20 Jahre = EUR 350,00 Altersrente für den fiktiven Gesamtzeitraum

Die Differenz zwischen der fiktiven Altersrente und der monatlichen Altersrente ergibt den Zuwachs:

EUR 350,00 – EUR 125,00 = EUR 225,00 Zuwachs (Z)

Ratierliche Kürzung

In einem dritten Schritt ermittelt die Rentenermittlung nun die Höhe des unverfallbaren Anspruchs mit dem Verfahren der ratierlichen Kürzung (ratierliche Methode):

UA = (R1 + Z) * M / N

UA = (EUR 125,00 + EUR 225,00) * 10 / 20 = EUR 175,00

Die Höhe der unverfallbaren Anwartschaft beträgt EUR 175,00. Dieser Betrag wird in der BAV-Datenbank abgespeichert.

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