Zum Einsatz der Transferpreislösung sind folgende Voraussetzungen und Einschränkungen zu beachten:
Allgemeine Einschränkungen
· Transferpreise beschränken sich auf Materialbewegungen. Leistungen können nicht mit parallelen Wertansätzen bewertet werden.
Einschränkungen in der Kostenträgerrechnung
· Die Konzernkalkulation kann nur innerhalb eines Kostenrechnungskreises eingesetzt werden.
· Parallele Bewertungen können im Rahmen der Kundeneinzelfertigung für unbewerteten Kundeneinzelbestand nicht verwendet werden.
· Eine sachgerechte WIP-Ermittlung zu Sollkosten setzt voraus, dass die operative Version zu legalen Wertansätzen geführt wird.
Einschränkungen im Einkauf und Materialwirtschaft
· Eine Übergabe der parallelen Werte im Rahmen der Rechnungsprüfung ist nur im Rahmen der Logistikrechnungsprüfung möglich.
· Eine Übergabe der parallelen Werte zwischen Systemen ist nur im Rahmen von ALE- oder EDI-Schnittstellen vorgesehen.