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Hintergrunddokumentation Hauptbuchhaltung und Anlagenbuchhaltung Dokument im Navigationsbaum lokalisieren

Die allgemeinen Voraussetzungen für das Führen von parallelen Bewertungen in der Hauptbuchhaltung und der Anlagenbuchhaltung finden Sie unter Fortschreibung paralleler Werte in der Hauptbuchhaltung und Parallele Werte in der Anlagenbuchhaltung.

Beim nachträglichen Aktivieren paralleler Bewertungen in der Hauptbuchhaltung können folgende Szenarios unterschieden werden:

Szenario 1: Es wurden noch keine parallelen Währungen in der Hauptbuchhaltung verwendet

Das Einschalten einer parallelen Bewertung (z. B. Profitcenter-Bewertung) im Customizing der Hauptbuchhaltung bewirkt keine Änderung bereits gebuchter Belege. Ohne spezielle Maßnahmen werden in der parallelen Bewertung beim Ausgleich offener Posten unsinnige Kursdifferenzen gebucht. Außerdem haben alle Konten Saldo Null.

Zu den Möglichkeiten, die Ihnen in diesem Fall zur Verfügung stehen, lesen Sie den SAP-Hinweis 39919.

Szenario 2: Parellele Währungen sind in der Hauptbuchhaltung im Einsatz

Sie müssen analysieren, ob die parallelen Währungen den Währungen entsprechen, die für die parallelen Bewertungen notwendig sind.

Beispiel

Folgende Einstellungen sind im System vorhanden:

Hauptbuchhaltung

Buchungskreiswährung

10

Hauswährung 1

30 = Konzernwährung

Hauswährung 2

40 = Hartwährung (<> Konzernwährung)

 

Folgende Bewertungen sollen im System parallel geführt werden

Währungs- und Bewertungsprofil

10  legale Bewertung/Buchungskreiswährung

31  Konzernbewertung/Konzernwährung

32  Profitcenter-Bewertungssicht/Konzernwährung

 

Die parallelen Währungen sollen durch parallele Bewertungen ersetzt werden.

Da die Hauswährung 1 vom Währungsschlüssel (z. B. USD) her der Währung entspricht, mit der die Konzernbewertung bzw. die Profitcenter-Bewertungssicht geführt werden soll, kann eine Umstellung des Währungstyps und somit eine Umstellung auf parallele Bewertungen vorgenommen werden. Hierzu muss jedoch ein Umsetzprogramm gestartet werden mit dem alle Belegköpfe in der Finanzbuchhaltung vom bisherigen Währungstyp auf den neuen Währungstyp umgesetzt werden.

Die Hauswährung 2 könnte in diesem Beispiel nicht den parallelen Bewertungen weichen, da der Währungsschlüssel der Hauswährung nicht dem Währungsschlüssel aus dem Währungs- und Bewertungsprofil entspricht. Das heißt außer der Umsetzung des Währungstyps müßte zusätzlich noch eine Währungsumrechnung durchgeführt werden. Dies entspricht vom Aufwand her einer Euro-Umsetzung und wird im Standard nicht unterstützt. Eine Umsetzung auf Projektbasis ist jedoch möglich.

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