
Bei der Verfügbarkeitsüberwachung mit CCMSPING können Sie die Verbindungen zwischen CCMSPING und den Message-Server der überwachten Systeme auch über SAProuter laufen lassen. Dies ist z. B. dann sinnvoll, wenn sich CCMSPING einerseits und die überwachten Systeme andererseits in unterschiedlichen Bereichen Ihres Netzwerks befinden.
Damit die Kommunikation des CCMSPING mit dem Message-Server eines überwachten Systems über SAProuter ablaufen kann, müssen Sie zwei entsprechende Konfigurationsschritte durchführen:
Sie müssen die Installation von SAProuter durchgeführt haben.
Die Verbindung vom Agenten CCMSPING über SAProuter funktioniert für überwachte ABAP-Systeme schon seit Bestehen dieser Verfügbarkeitsüberwachung. Für überwachte Java-Systeme benötigen Sie einen Agenten ab Patch Collection 2005/7.
/H/<Hostname>/S/<Port>
<Hostname> ist der Name des Hosts, auf dem SAProuter läuft, <Port> die Nummer des SAProuter-Ports (standardmäßig 3299)
CCMSPING ruft die Message-Server der entsprechend konfigurierten überwachten Systeme über SAProuter auf. Damit eine solche Route von SAProuter erlaubt wird, muss ein entsprechender Eintrag in der Route-Permission-Tabelle saprouttab existieren. Um diese Berechtigung zu setzen, gehen Sie wie folgt vor:
Erlauben Sie eine Verbindung mit dem folgenden Eintrag:
S <CCMSPING-Host> <Message-Server-Host> <Message-Server-Port>
Die Verbindung läuft über RFC; da es sich dabei um ein SAP-Protokoll handelt, können Sie z. B. alle Verbindungen mittels S * * * erlauben.
Erlauben Sie eine Verbindung mit dem folgenden Eintrag:
P <CCMSPING-Host> <Message-Server-Host> <Message-Server-Port>
Da der Java-Message-Server über eine HTTP-Verbindung kommuniziert, müssen Sie die Verbindungen mit der Option P zulassen. Im Gegensatz zu Verbindungen über ein SAP-Protokoll (siehe oben) ist hier die Verwendung des Maskenzeichen (*) für den Port nicht erlaubt, Sie müssen also jeden verwendeten Message-Server-Port (standardmäßig 8100 + <Instannummer des Message-Server>) explizit freischalten. Für den Message-Server-Host ist das Maskenzeichen erlaubt.
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