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Objektdokumentation Kartengemeinschaft Dokument im Navigationsbaum lokalisieren

Definition

Strukturierter Vertrag, dem Teilnehmerkarten zugeordnet werden können. Die Zuordnung kann zeitlich begrenzt sein und geändert werden.

Verwendung

Verwenden Sie dieses Objekt, um verschiedene Kartenverträge (mindestens 2) eines Geschäftspartners zusammenzufassen.

Verwenden Sie dieses Objekt zum Abbilden von Verträgen, die selbst aus einzelnen Verträgen bestehen.

Einer Kartengemeinschaft können, wie jedem anderen Vertrag, alle zentralen Attribute zugeordnet werden. (z.B. Limite, Konditionen)

Die Zuordnung kann zeitlich begrenzt sein und geändert werden.

Struktur

Das System bildet eine Kartengemeinschaft mit Hilfe von Vertragsbausteinen (z.B. Limitverwaltung) und durch beteiligte Geschäftspartner ab.

Die einzelnen Vertragsteile sind nicht ausschließlich für Kartengemeinschaften verwendbar, sondern bilden erst durch ihre gemeinsame Vernetzung eine Struktur, die es ermöglicht, eine Kartengemeinschaft mit ihren Eigenschaften und Fähigkeiten abzubilden.

Zusätzlich wird die Beziehung zwischen der Kartengemeinschaft und den zugehörigen Kartenverträgen abgebildet.

Beziehung Rahmenvertrag – Produkt

Ein Kartengemeinschaftsvertrag basiert auf einem Kartengemeinschaftsprodukt, welches wiederum auf dem Produkttyp Kartengemeinschaft basiert. Die im Produkttyp Kartengemeinschaftsvertrag verwendeten Attribute und Vertragsbausteine bestimmen den Funktionsumfang und die beschreibenden Merkmale.

Das Kartengemeinschaftsprodukt kann weitere Differenzierungen am eigentlichen Kartengemeinschaftsvertrag ermöglichen. Wenn es keine Änderungen zulässt, muss der Kartengemeinschaftsvertrag die Vorgabewerte des Kartengemeinschaftsproduktes vollständig übernehmen. Diese Restriktionen sind im Retail Banking sinnvoll - im Gegensatz zum Individualgeschäft.

Weitere Informationen finden zur Produktdefinition Sie unter Produktmanagement (FS-AM-PR).

Beispiel

Die Kartengemeinschaft Kartendoppelbesteht aus einer Eurocard und einer Visacard. Für die einzelnen Karten besteht i.d.R. kein Limit. Die Kartengemeinschaft hat ein übergeordnetes Limit von EUR 8.000,--. D.h. der Karteninhaber kann mit beiden Karten gemeinsam oder mit einer der beiden Karten maximal über EUR 8.000,-- verfügen.

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