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Behandlung der Saldenkompensation von
Konten 
In Deutschland verlangt § 10 (1) der „Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute“ (RechKredV):
„Täglich fällige, keinerlei Bindungen unterliegende Verbindlichkeiten gegenüber einem Kontoinhaber müssen mit gegen denselben Kontoinhaber bestehenden täglich fälligen Forderungen […] verrechnet werden, sofern für die Zins- und Provisionsberechnung vereinbart ist, dass der Kontoinhaber wie bei Verbuchung über ein einziges Konto gestellt ist.“
Dieses bilanzielle Erfordernis kann im Account Management (FS-AM) mit Hilfe der Vergabe einer Kompensationsgruppe erfüllt werden und wird dann bei der Hauptbuchübergabe entsprechend berücksichtigt.
Die Kompensationsgruppe ist ein frei belegbares Feld in den Kontostammdaten. Bei Konten desselben Kontoinhabers mit derselben Eintragung in diesem Feld werden vor der Übergabe an das Hauptbuch zunächst die Bewegungen über alle Konten einschließlich Saldovorträgen summiert. Das Ergebnis der Summierung (Sollsumme oder Habensumme) entscheidet darüber, ob die zu übergebenden Bewegungssummen insgesamt entweder auf Forderungs- oder auf Verbindlichkeitskonten gebucht werden.
Auch im Fall unterschiedlicher Hauptbuchgruppen bei den zu kompensierenden Konten wird zunächst die Gesamtsumme gebildet und dann je Hauptbuchgruppe die Bewegungssumme entweder auf dem zugehörigen Forderungskonto oder auf dem zugehörigen Verbindlichkeitskonto gebucht. Dies kann bei mehreren beteiligten Hauptbuchgruppen unter Umständen dazu führen, dass bei einer Hauptbuchgruppe Habenbuchungen auf dem Forderungskonto bzw. Sollbuchungen auf dem Verbindlichkeitskonto erfolgen. Über alle Hauptbuchgruppen hinweg wird jedoch immer nur entweder auf Forderungs- oder Verbindlichkeitskonten gebucht.
Nur auf diese Weise ist es möglich, einerseits die bilanzielle Kompensationsvorschrift zu erfüllen und andererseits einen differenzierten Ausweis der Forderungs- bzw. Verbindlichkeitskonten nach unterschiedlicher Kundenart zu gewährleisten.
Um eine korrekte Kompensation zu erhalten, sollten Sie darüber hinaus folgendes berücksichtigen:
· Die Kompensation kann auch bankbuchungskreisübergreifend erfolgen. Hierzu ist zu beachten, dass bei der Bilanzvorbereitung dann auch alle Bankbuchungskreise, über die die Kompensation erfolgen soll, selektiert werden.
· Es werden nur Konten innerhalb einer Währung kompensiert.
· Der Name einer Kompensationsgruppe gilt nur im Kontext des jeweiligen Geschäftspartners. Das hat zur Folge, dass die Kompensationsgruppe KGr1 des Geschäftspartners GP_1 verschieden ist von der Kompensationsgruppe KGr1 des Geschäftspartners GP_2 – trotz des identischen Namens KGr1.
· Weitere Voraussetzung für eine korrekte Kompensation ist, dass die Konten einer Kompensationsgruppe über die Bankbuchungskreise jeweils demselben Buchungskreis im FI-GL zugeordnet sind, in den die Kontenbewegungen übernommen werden.