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Vereinnahmung (FS-AM-CM-AC)

Konto (FS-AM-CM-AC)

Beschlagnahme von herrenlosem Vermögen auf Basis gesetzlicher Regelungen.

Beispiel

Herrenloses Vermögen kann z.B. in folgende Gruppen eingeteilt werden:

Ruhende und unbeanspruchte Konten werden im Zuge der Vereinnahmung geschlossen und ihr Guthaben fällt dem Staat anheim.

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