Bestimmung der Vergleichsperiode nach der ersten Methode, wenn Attribut: Neue Änderungsprüfung - nicht markiert 
Die Toolbox verwendet diese Variante, wenn Sie
im Interface-Format das Attribut Neue Änderungsprüfung nicht markiert haben
für den Export die Exportoption Nur Originalperioden nicht markiert haben
Es wird davon ausgegangen, daß das Fremdsystem nicht nur Daten aus den Originalperioden, sondern auch aus den Rückrechnungsperioden erhalten hat.
Die Bestimmung des Vorgängers für die Abrechnungsperiode in der Änderungsprüfung wurde umgestellt. SAP unterstützt diese Variante aus Gründen der Kompatibilität.
Nachteile
Bei mehrfachem Export einer Abrechnungsperiode werden Änderungen mitunter mehrfach gesendet.
Rückwirkende Änderungen sendet die Toolbox unter bestimmten Bedingungen nicht.
Bei Rückrechnungen in der Personalabrechnung wird der Vorgänger der Abrechnungsperiode nach folgenden Regeln bestimmt:
Regel 1
Für die erste Rückrechnungsperiode in der Personalabrechnung verwendet das System als Vorgängerperiode die aktuellste Abrechnungsperiode der In-Periodensicht , die in der Für-Periodensicht mit der aktuellen Abrechnungsperiode übereinstimmt. Existiert diese Abrechnungsperiode nicht, zieht das System keine Vorgängerperiode für den Vergleich der Daten heran.
Regel 2
Für die folgenden Rückrechnungsperioden und für die Originalperiode der Personalabrechnung verwendet das System immer die vorangegangene Rückrechnungsperiode der Personalabrechnung.
Die oben genannten Regeln sollen an einem Beispiel erläutert werden.
Beispiel
Ein Mitarbeiter verfügt über die in der Tabelle aufgelisteten Abrechnungsperioden.
Laufende Nr. |
Für-Periode |
In-Periode |
Vorgänger |
Erläuterung |
00001 |
01 2000 |
01 2000 |
keiner |
erster Export |
00002 |
02 2000 |
02 2000 |
00001 |
|
00003 |
03 2000 |
03 2000 |
00002 |
|
00004 |
04 2000 |
04 2000 |
00003 |
|
00005 |
02 2000 |
05 2000 |
00002 |
Vorgänger nach Regel 1 |
00006 |
03 2000 |
05 2000 |
00005 |
Vorgänger nach Regel 2 |
00007 |
04 2000 |
05 2000 |
00006 |
Vorgänger nach Regel 2 |
00008 |
05 2000 |
05 2000 |
00007 |
Vorgänger nach Regel 2 |