Behandlung fehlender oder unvollständiger Rückmeldungen
Wenn Rückmeldungen fehlen oder unvollständig sind, gibt es folgende mögliche Verfahrensweisen:
Sie können warten, bis die verspätete Rückmeldung eintrifft.
Sie rechnen die zugehörige Fakturaanforderungsposition (FAP) trotz fehlender Daten ab. Nach Eintreffen der verspäteten Daten wird eine fakturafähige Korrekturposition erzeugt.
Das System gibt eine FAP automatisch zur Fakturierung frei, sobald die nachfolgende FAP vollständig bestätigt wurde, um die Fakturierung für die nachfolgende FAP zuzulassen.
Wenn die dritte Vorgehensweise nicht auf Ihre Situation zutrifft, wird defaultmäßig auf verspätete Rückmeldungen gewartet.
Um einzustellen, dass auf verspätete Rückmeldungen nicht gewartet werden soll, ändern Sie den Status der Fakturaanforderungsposition manuell auf zur Fakturierung freigegeben
(Status INVR
).
Änderungen innerhalb einer Rückmeldeperiode
Wenn Sie Daten einer vergangenen Rückmeldeperiode nachträglich ändern (durch Änderung der Rückmelde-Historiendaten oder Erfassung neuer Rückmeldedaten), so können die Korrekturen in die zugehörige FAP fließen, solange diese noch nicht abgerechnet wurde.
Wenn die FAP bereits abgerechnet wurde, generiert das System eine fakturafähige Korrekturposition.
Hinweis
Da es sich um Korrekturen einer bereits erfassten Rückmeldung handelt, sind die Werte, die an die Preisfindung übergeben werden, Differenzwerte (d.h. PP-Werte), auch wenn sonst in der Rückmeldung ITD-Daten erfasst werden.
ITD-Werte in der Rückmeldung
Wenn in der Rückmeldung ITD-Daten gemeldet werden, so werden diese auf PP-Werte umgerechnet.